← Zurück zum Blog
Digitalisierung

BIG-Digital förderfähige Projekte: Was Brandenburg KMU wirklich bezuschusst bekommt

Steven Weißheimer21. Juni 202610 Min. Lesezeit

Welche Projekte sind bei BIG-Digital förderfähig? Klare Übersicht: Investitionen, Leistungen & Ausschlusskriterien für Brandenburger KMU.

BIG-Digital förderfähige Projekte: Was Brandenburg KMU wirklich bezuschusst bekommt

Viele Brandenburger Unternehmen wissen, dass es den BIG-Digital-Gutschein gibt — aber wenn es konkret wird, taucht immer die gleiche Frage auf: Was genau ist bei BIG-Digital eigentlich förderfähig? Und was fällt durch das Raster?

Dieser Artikel beantwortet genau das. Keine allgemeinen Floskelaufzählungen, sondern eine strukturierte, praxisnahe Übersicht: welche digitalen Projekte in Brandenburg Förderung erhalten, welche Kosten anerkannt werden, wo die Grenzen liegen — und wie Sie Ihr Vorhaben so zuschneiden, dass es die Bewilligungskriterien der WFBB und ILB erfüllt.

Kurz vorab: BIG-Digital fördert Investitionen in die Digitalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Brandenburg mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten — maximal 15.000 € pro Gutschein. Der vollständige Förderrahmen ist im BIG-Digital Brandenburg Gesamtleitfaden beschrieben.


Was BIG-Digital fördert: Der Grundrahmen

BIG-Digital ist ein Zuschussgutschein des Landes Brandenburg, der über die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) und die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) abgewickelt wird. Das Förderziel ist klar definiert: die Einführung oder Weiterentwicklung digitaler Technologien und Prozesse in KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg.

Wer darf grundsätzlich gefördert werden?

Bevor wir zu den Projekten kommen, kurz zur Unternehmensseite:

  • Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz bis 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. € (EU-KMU-Definition)
  • Betriebsstätte oder Sitz in Brandenburg
  • Mindestens zwei Jahre am Markt (Gründungsförderung ist ein eigenes Instrument)
  • Kein Unternehmen in Schwierigkeiten (EU-Beihilfenrecht)

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet der Projektinhalt darüber, ob ein Antrag Aussicht auf Bewilligung hat.


Die förderfähigen Projektkategorien im Überblick

BIG-Digital unterscheidet im Wesentlichen zwischen Beratungsleistungen, externen Dienstleistungen und Investitionen in Hard- und Software — wobei nicht alle Kostenpositionen gleich behandelt werden.

1. Beratung und Konzeption

Digitalisierung beginnt häufig mit der Frage: Wo stehe ich — und was brauche ich wirklich? Genau hier setzt BIG-Digital an:

  • Digitalisierungsberatung durch externe Berater (z. B. Analyse des Status quo, Entwicklung einer Digitalstrategie)
  • IT-Beratung zur Systemauswahl, Architekturplanung oder Prozessoptimierung
  • Anforderungsanalyse und Konzepterstellung für digitale Lösungen
  • Planung von Softwareeinführungen, Schnittstellenstrategien oder Cloud-Migrationen

Praxis-Hinweis: Die Beratung muss durch einen externen Dienstleister erbracht werden. Eigene Personalkosten sind nicht förderfähig.

2. Softwareentwicklung und -einführung

Dieser Bereich ist erfahrungsgemäß der häufigste Verwendungszweck bei BIG-Digital-Anträgen. Gefördert werden:

  • Entwicklung oder Anpassung von Individualsoftware (z. B. Warenwirtschaft, Kundenportal, Prozessautomatisierung)
  • Einführung und Konfiguration von Standardsoftware (z. B. CRM, ERP, DMS)
  • Webentwicklung mit digitalem Geschäftsnutzen (z. B. professioneller Website-Relaunch mit Online-Buchung, E-Commerce-Funktion oder Kundenkommunikation)
  • Integration von Schnittstellen zwischen bestehenden Systemen (API-Entwicklung)
  • Einführung von Cloud-Anwendungen (SaaS-Lösungen, Cloud-Migration)

3. Digitale Infrastruktur

Nicht nur Software, auch Infrastrukturmaßnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig:

  • Netzwerkmodernisierung (z. B. strukturierte Verkabelung, WLAN-Upgrade für digitale Prozesse)
  • Server- und Speicherlösungen, sofern sie einem konkreten Digitalisierungszweck dienen
  • IT-Sicherheitsinfrastruktur (Firewall, Endpoint-Protection, sichere Remote-Access-Lösungen)

Wichtig: Hardwareanschaffungen sind häufig nur anteilig oder als Ergänzung zu einer Softwarelösung förderfähig — nicht als eigenständige Position. Ein neuer Laptop ohne digitalen Projektzusammenhang ist kein BIG-Digital-Projekt.

4. IT-Sicherheit

IT-Sicherheitsmaßnahmen werden im Rahmen von BIG-Digital dann gefördert, wenn sie in ein übergreifendes Digitalisierungsvorhaben eingebettet sind. Dazu zählen:

  • Einführung von Zugriffsmanagement (z. B. Zero-Trust-Konzepte, MFA)
  • Implementierung von Backup- und Recovery-Lösungen
  • Sicherheitsaudits und Penetrationstests durch externe Dienstleister
  • Awareness-Schulungen als Teil eines Sicherheitskonzepts

5. E-Commerce und digitale Vertriebskanäle

Gerade für Einzelhändler, Handwerksbetriebe und Dienstleister ist dieser Bereich relevant:

  • Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops
  • Einführung von digitalen Buchungs- oder Reservierungssystemen
  • Integration von Zahlungsdienstleistern
  • Digitalisierung des Vertriebs (z. B. Angebots- und Auftragsabwicklung digital)

6. Digitale Kommunikation und Zusammenarbeit

  • Einführung von Collaboration-Tools (z. B. Microsoft 365, Cloud-Telefonie)
  • Digitale Kundenkommunikation (z. B. automatisierte E-Mail-Strecken, Kundenportal)
  • Videokonferenz-Infrastruktur als Teil einer umfassenderen Digitalstrategie

Förderfähige Kosten: Was konkret abgerechnet werden kann

Nicht jede Ausgabe ist gleich förderfähig. Die folgende Tabelle gibt einen strukturierten Überblick:

KostenartFörderfähig?Hinweis
Externe Beratungsleistungen (Stunden/Tagessätze)✅ JaMuss durch externen Dienstleister erbracht werden
Softwareentwicklung durch Dritte✅ JaVertrag und Rechnung erforderlich
Lizenzkosten für Standardsoftware (Einmalkauf)✅ JaNicht für laufende Abonnements
Laufende SaaS-/Abo-Kosten⚠️ EingeschränktÜblicherweise nur Einführungsphase anerkannt
Hardware (als Teil eines Projekts)⚠️ EingeschränktNur projektbezogen, nicht als Einzelposition
Eigene Personalkosten❌ NeinGrundsätzlich nicht förderfähig
Reisekosten❌ NeinNicht Bestandteil der förderfähigen Kosten
Umsatzsteuer (bei Vorsteuerabzugsberechtigung)❌ NeinBrutto-Rechnung, Netto-Förderung
Schulungen und Trainings✅ JaAls Teil eines Digitalisierungsprojekts
IT-Sicherheitsmaßnahmen (projektgebunden)✅ JaIn Verbindung mit Digitalisierungsvorhaben

Praxisbeispiel: Website-Relaunch mit Online-Buchung für einen Freizeitbetrieb

Ein Freizeitbetrieb aus dem Landkreis Oder-Spree — etwa ein Indoorabenteuer-Anbieter — betreibt bislang eine veraltete Website ohne Buchungsfunktion. Buchungen laufen telefonisch, Kapazitäten werden in Excel verwaltet.

Das Vorhaben: Kompletter Website-Relaunch mit integriertem Buchungssystem, Zahlungsabwicklung und automatisierten Bestätigungs-E-Mails. Zusätzlich: Einführung eines einfachen CRM für Kundenverwaltung.

Geförderte Positionen (Beispielkalkulation):

PositionNetto-Kosten (ca.)
Konzeption & Beratung2.500 €
Webentwicklung (Relaunch + Buchungsintegration)12.000 €
CRM-Einführung und Konfiguration4.000 €
Schulung der Mitarbeitenden1.500 €
Gesamtkosten (förderfähig)20.000 €
BIG-Digital-Zuschuss (50 %)10.000 €
Eigenanteil10.000 €

Der Antrag wurde vor Projektbeginn gestellt, die Leistungen nach Bewilligung durch einen externen Dienstleister erbracht und per Rechnung nachgewiesen. Ergebnis: bewilligter Zuschuss in voller Höhe.

Ein solches Projekt lässt sich beispielsweise auch über eine branchenspezifische Lösung für Freizeit & Tourismus umsetzen — mit modularen Buchungssystemen und klarer Dokumentationsstruktur für den Fördernachweis.


Was bei BIG-Digital NICHT förderfähig ist

Genauso wichtig wie das „Ja" ist das klare „Nein". Diese Vorhaben werden nicht gefördert:

Ausschlussliste

  • Laufende Betriebskosten (Miete, Strom, laufende SaaS-Abos nach der Einführungsphase)
  • Reine Hardwareanschaffungen ohne Digitalisierungsprojektbezug (z. B. neue Bürocomputer)
  • Eigene Personalstunden — weder für interne IT noch für Geschäftsführungszeit
  • Vorhaben, die bereits begonnen wurden (Vorzeitiger Maßnahmenbeginn schließt die Förderung aus — immer erst den Antrag bewilligen lassen!)
  • Standardisierte Marketingmaßnahmen (Flyer, klassische Werbung, Social-Media-Posts)
  • Vorhaben ohne messbaren Digitalisierungsbezug
  • Projekte außerhalb Brandenburgs (Betriebsstätte muss in Brandenburg liegen)
  • Doppelförderung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen für dieselbe Maßnahme

⚠️ Kritischer Hinweis: Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist der häufigste Grund für Ablehnungen. Beauftragen Sie keinen Dienstleister, bevor die WFBB die Förderung bewilligt hat — selbst eine inoffizielle Vorleistung kann zur Ablehnung führen.


Checkliste: Ist Ihr Projekt förderfähig?

Gehen Sie diese Punkte durch, bevor Sie einen Antrag stellen:

  • Unternehmen erfüllt KMU-Kriterien (< 250 MA, Umsatz < 50 Mio. €)
  • Betriebsstätte oder Sitz in Brandenburg
  • Unternehmen seit mindestens zwei Jahren am Markt
  • Geplantes Vorhaben hat klaren Digitalisierungsbezug
  • Leistung wird durch externen Dienstleister erbracht
  • Noch kein Vertrag unterzeichnet und keine Leistung begonnen
  • Kosten sind ohne Umsatzsteuer angesetzt (bei Vorsteuerabzugsberechtigung)
  • Keine Eigenleistungen in der Kalkulation enthalten
  • Projektbeschreibung zeigt messbaren Nutzen für das Unternehmen
  • Keine Parallelförderung durch andere Programme für dieselbe Maßnahme

Wie SW Business Solutions Ihr BIG-Digital-Projekt umsetzt

Als IT-Dienstleister und Entwicklungspartner mit Fokus auf den Mittelstand begleitet SW Business Solutions Brandenburger KMU von der ersten Projektidee bis zum Fördernachweis.

Wir übernehmen:

  • Konzeption und Beratung (förderfähig als externe Dienstleistung)
  • Webentwicklung und Softwareentwicklung — von der einfachen Website bis zur individuellen Applikation
  • API-Integrationen und Systemanbindungen (z. B. CRM, ERP, Buchungssysteme)
  • Cloud-Migration und IT-Infrastruktur
  • IT-Sicherheitsmaßnahmen im Projektkontext
  • Dokumentation für den Verwendungsnachweis

Alle Leistungen werden als externe Dienstleistungen erbracht und sind entsprechend dokumentiert — so, wie es die WFBB und ILB für den Fördernachweis fordern.

Wenn Sie mehr über die passende Digitale Transformation für Ihr Unternehmen erfahren möchten oder konkrete Fragen zu einem Projekt haben: Ein erstes Gespräch ist unverbindlich.

Kostenloses PDF

BIG-Digital 2026 — Der Förder-Guide für Brandenburger KMU

Kostenloser Förder-Guide zum Brandenburgischen Innovationsgutschein BIG-Digital: Wie Sie bis zu 50 % Zuschuss für Ihre Digitalisierung erhalten — Voraussetzungen, förderfähige Maßnahmen, der Antragsweg über WFBB und ILB Schritt für Schritt, Rechenbeispiel und wie SW Business Solutions Ihr Vorhaben umsetzt.

Kostenlos · Kein Spam


Tipp: Förderfähige Projekte richtig bündeln

Ein häufiger Fehler: Unternehmen beantragen zu kleinteilig. Dabei lassen sich mehrere sinnvoll zusammenhängende Maßnahmen in einem Antrag bündeln — solange sie einem gemeinsamen Digitalisierungsziel dienen.

Beispiele für sinnvolle Projektbündelungen:

  • Website-Relaunch + Online-Buchung + CRM-Einführung
  • ERP-Einführung + Schnittstellenentwicklung + Mitarbeiter-Schulung
  • IT-Sicherheitsaudit + Backup-System + Zugriffsmanagement
  • Digitale Zeiterfassung + mobile Mitarbeiter-App + Reporting-Dashboard

Durch das Bündeln lassen sich die maximalen Fördermittel (30.000 € förderfähige Kosten → 15.000 € Zuschuss) besser ausschöpfen.

Eine gute Orientierung, wo Digitalisierungspotenziale im Betrieb liegen, bietet unser Artikel zur Digitalen Zeiterfassung für KMU oder der Überblick zu Managed IT-Services für den Mittelstand.


Verwandte Förderprogramme im Überblick

BIG-Digital ist nicht das einzige Instrument. Der Vollständigkeit halber:

ProgrammZielgruppeFörderartFörderquote
BIG-Digital (Brandenburg)KMU in BrandenburgZuschussBis zu 50 %, max. 15.000 €
go-digital (Bund)KMU bundesweitBeratungsförderung50 % der Beratungskosten
Digital Jetzt (Bund)KMU bundesweitZuschuss40–70 % je nach Unternehmensgröße
ERP-Digitalisierungs-/Innovationskredit (KfW)KMU bundesweitDarlehenZinsgünstig, kein Zuschuss

Für Brandenburger KMU ist BIG-Digital in der Regel das attraktivste Instrument, weil es die einfachste Antragstellung mit direktem Zuschuss kombiniert.


Häufige Fragen zu BIG-Digital förderfähigen Projekten

Ist ein Website-Relaunch bei BIG-Digital förderfähig?

Ja — wenn der Relaunch einen klaren digitalen Geschäftsnutzen hat. Eine einfache Neugestaltung ohne funktionale Erweiterung ist schwieriger zu begründen. Mit Online-Buchung, Kundenkommunikation, E-Commerce oder Kontaktprozessen steigt die Förderfähigkeit deutlich. Lesen Sie dazu auch unsere Website Relaunch Schritt-für-Schritt-Anleitung für KMU.

Können laufende SaaS-Abonnements gefördert werden?

In der Regel nicht — oder nur im Rahmen der Einführungsphase. Laufende monatliche Gebühren nach Projektabschluss sind üblicherweise nicht förderfähig.

Muss ich die Förderung zurückzahlen, wenn das Projekt scheitert?

Wenn die Maßnahme nicht wie bewilligt umgesetzt wird, kann die Förderung zurückgefordert werden. Deshalb ist eine sorgfältige Projektplanung vor der Antragstellung entscheidend.

Kann ich mehrere BIG-Digital-Anträge stellen?

Ein Unternehmen kann mehrere Anträge stellen, sofern es sich um unterschiedliche Vorhaben handelt. Die Anzahl ist programmseitig begrenzt — prüfen Sie die aktuellen Förderrichtlinien der WFBB.

Sind Schulungen und Weiterbildungen förderfähig?

Ja, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Einführung einer digitalen Lösung stehen und durch externe Trainer erbracht werden.

Was gilt als „vorzeitiger Maßnahmenbeginn"?

Bereits die Unterzeichnung eines Dienstleistervertrags gilt als Maßnahmenbeginn — auch wenn noch keine Leistung erbracht wurde. Der Antrag muss bewilligt sein, bevor jegliche verbindliche Beauftragung erfolgt.

Können IT-Sicherheitsmaßnahmen allein beantragt werden?

Das ist möglich, wenn die Maßnahmen in einem plausiblen Digitalisierungskontext stehen. Reine Sicherheitsinfrastruktur ohne Bezug zu einem aktiven Digitalisierungsvorhaben wird in der Praxis kritischer bewertet.

Gibt es Mindestinvestitionssummen?

Die WFBB gibt Mindestprojektwerte vor — informieren Sie sich über die aktuell gültigen Schwellenwerte direkt bei der WFBB oder ILB, da sich diese gelegentlich anpassen.

Kann eine externe Agentur den Antrag für mich stellen?

Der Antrag muss durch das Unternehmen selbst gestellt werden. Dienstleister wie SW Business Solutions können bei der Vorbereitung des Projektdossiers und der Kostenkalkulation unterstützen — den Antrag selbst stellt das Unternehmen über das Portal der WFBB.

Ist Cloud-Software (z. B. Microsoft 365-Einführung) förderfähig?

Die Einführungsleistung (Konfiguration, Datenmigration, Schulung) ist förderfähig, nicht aber die laufenden Lizenzkosten nach Projektabschluss.


Fazit: So maximieren Sie Ihre Förderchance

BIG-Digital förderfähige Projekte sind breiter gefächert, als viele KMU vermuten. Von der Webentwicklung über individuelle Software bis hin zu IT-Sicherheitsmaßnahmen — entscheidend ist immer der klare Digitalisierungsbezug, die externe Leistungserbringung und der rechtzeitige Antrag vor Projektbeginn.

Die wichtigsten Erfolgsfaktoren zusammengefasst:

  1. Erst Antrag, dann Auftrag — kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn
  2. Bündeln statt Splitten — mehrere sinnvolle Maßnahmen in einem Vorhaben
  3. Externe Dienstleister einsetzen, die eine förderkonforme Dokumentation liefern
  4. Messbaren Nutzen beschreiben — nicht nur technische Features
  5. Aktuelle Richtlinien der WFBB prüfen — Details können sich von Förderrunde zu Förderrunde ändern

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr konkretes Vorhaben förderfähig ist, sprechen wir das gern gemeinsam durch.

📊Kostenlos

Digitalisierungs-Reifegrad

Wie digital ist Ihr Unternehmen wirklich? Score + Roadmap.

  • Digitalisierungs-Score 0–100
  • Reifegrad: Anfänger bis Digital Leader
  • Priorisierte Roadmap
  • Bericht per E-Mail
Schritt 1 von 310%

Wenige Fragen, persönlicher Bericht direkt per E-Mail.

Kostenlos · PDF-Bericht per E-Mail · Kein Spam

BIG-Digital
Förderung Brandenburg
Digitalisierung KMU
IT-Förderung
Mittelstand

Häufige Fragen

Ist ein Website-Relaunch bei BIG-Digital förderfähig?
Ja, wenn der Relaunch einen klaren digitalen Geschäftsnutzen hat — z. B. durch Online-Buchung, E-Commerce oder digitale Kundenkommunikation. Eine rein optische Neugestaltung ohne funktionale Erweiterung ist schwieriger zu begründen.
Können laufende SaaS-Abonnements über BIG-Digital gefördert werden?
In der Regel nicht. Laufende monatliche Gebühren nach der Einführungsphase sind üblicherweise nicht förderfähig. Einmalige Einführungs- und Konfigurationskosten hingegen können anerkannt werden.
Muss ich die BIG-Digital-Förderung zurückzahlen, wenn das Projekt scheitert?
Wenn die Maßnahme nicht wie bewilligt umgesetzt wird, kann der Zuschuss zurückgefordert werden. Eine sorgfältige Projektplanung vor Antragstellung ist daher entscheidend.
Kann ich mehrere BIG-Digital-Anträge für verschiedene Vorhaben stellen?
Grundsätzlich ja, sofern es sich um unterschiedliche, voneinander abgrenzbare Vorhaben handelt. Die Anzahl kann programmseitig begrenzt sein — prüfen Sie dazu die aktuellen Förderrichtlinien der WFBB.
Sind Schulungen und Mitarbeiter-Trainings bei BIG-Digital förderfähig?
Ja, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Einführung einer digitalen Lösung stehen und durch externe Trainer erbracht werden. Reine allgemeine Weiterbildung ohne Projektbezug ist nicht förderfähig.
Was gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn bei BIG-Digital?
Bereits die Unterzeichnung eines Dienstleistervertrags gilt als Maßnahmenbeginn — selbst wenn noch keine Leistung erbracht wurde. Der Zuschuss muss bewilligt sein, bevor jegliche verbindliche Beauftragung erfolgt.
Können IT-Sicherheitsmaßnahmen allein über BIG-Digital beantragt werden?
Das ist möglich, wenn die Maßnahmen in einem plausiblen Digitalisierungskontext stehen. Reine Sicherheitsinfrastruktur ohne Bezug zu einem aktiven Digitalisierungsvorhaben wird in der Praxis kritischer bewertet.
Gibt es Mindestinvestitionssummen für BIG-Digital-Projekte?
Die WFBB gibt Mindestprojektwerte vor. Da sich diese gelegentlich anpassen, sollten Sie die aktuell gültigen Schwellenwerte direkt bei der WFBB oder ILB erfragen.
Kann eine externe Agentur den BIG-Digital-Antrag für mein Unternehmen stellen?
Der Antrag muss durch das Unternehmen selbst über das WFBB-Portal gestellt werden. Dienstleister können bei der Vorbereitung des Projektdossiers und der Kostenkalkulation unterstützen.
Ist die Einführung von Cloud-Software wie Microsoft 365 über BIG-Digital förderfähig?
Die Einführungsleistung (Konfiguration, Datenmigration, Schulung durch externe Dienstleister) ist förderfähig. Die laufenden Lizenzkosten nach Projektabschluss sind es in der Regel nicht.

Artikel teilen

LinkedInWhatsApp