← Zurück zum Blog
Digitalisierung

BIG-Digital Brandenburg Förderung: So erhalten KMU bis zu 50 % Zuschuss für ihre Digitalisierung

Steven Weißheimer21. Juni 202613 Min. Lesezeit
BIG-Digital Brandenburg Förderung: So erhalten KMU bis zu 50 % Zuschuss für ihre Digitalisierung

BIG-Digital Brandenburg Förderung: Bis zu 50 % Zuschuss für Digitalisierung. Voraussetzungen, förderfähige Maßnahmen & Antrag – jetzt lesen!

BIG-Digital Brandenburg Förderung: So erhalten KMU bis zu 50 % Zuschuss für ihre Digitalisierung

Die BIG-Digital Brandenburg Förderung ist eines der attraktivsten Digitalisierungsprogramme für kleine und mittlere Unternehmen in Brandenburg. Mit Zuschüssen von bis zu 50 % auf förderfähige Digitalisierungsvorhaben — und einem Fördervolumen von bis zu 50.000 Euro — ermöglicht der Brandenburgische Innovationsgutschein Digital (kurz: BIG-Digital) Unternehmen, den Schritt in die Digitalisierung mit erheblicher staatlicher Unterstützung zu wagen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Voraussetzungen, förderfähige Maßnahmen, den Antragsweg und konkrete Praxisbeispiele wissen müssen — ohne Bürokratiedschungel.

Autor: Steven Weißheimer, Geschäftsführer SW Business Solutions — IT-Dienstleistungen & Digitalisierung für den Mittelstand in Brandenburg und Berlin.


Was ist der BIG-Digital Brandenburg?

Der Brandenburgische Innovationsgutschein Digital (BIG-Digital) ist ein Förderprogramm des Landes Brandenburg, das kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt, digitale Technologien einzuführen, Prozesse zu digitalisieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Das Programm wird von der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) koordiniert und über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ausgezahlt.

Das Besondere: BIG-Digital ist kein Darlehen, sondern ein echter nicht rückzahlbarer Zuschuss. Das bedeutet, das Geld muss — bei ordnungsgemäßer Durchführung des Projekts — nicht zurückgezahlt werden.

Warum Brandenburg dieses Programm aufgelegt hat

Brandenburg hat erkannt, dass der Mittelstand das Rückgrat der Landeswirtschaft bildet. Viele Betriebe sind jedoch noch weit von einer durchgängigen Digitalisierung entfernt: Papierprozesse, fehlende Online-Sichtbarkeit, isolierte IT-Systeme und veraltete Software bremsen Effizienz und Wachstum. Mit BIG-Digital soll die finanzielle Hürde gesenkt werden, damit mehr Unternehmen den Schritt wagen.


Wer ist antragsberechtigt? Die wichtigsten Voraussetzungen

Nicht jedes Unternehmen kann einen BIG-Digital-Antrag stellen. Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

KriteriumAnforderung
UnternehmensformGewerblich oder freiberuflich tätige KMU
BetriebsstätteIm Land Brandenburg ansässig
UnternehmensgrößeGemäß EU-KMU-Definition (< 250 MA, Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. €)
GründungsstatusMindestens ein abgeschlossenes Geschäftsjahr (Startups beachten eigene Schienen)
WirtschaftlichkeitKein laufendes Insolvenzverfahren, keine gravierenden Steuerrückstände
De-minimisGesamte De-minimis-Beihilfen im laufenden und den zwei vorangegangenen Steuerjahren < 300.000 €

Hinweis: Die KMU-Definition der EU ist entscheidend. Achten Sie auf verbundene Unternehmen — auch deren Mitarbeiterzahlen und Umsätze können eingerechnet werden. Im Zweifel lohnt eine kurze Rücksprache mit einem erfahrenen Berater.

Wer ist ausgeschlossen?

Unternehmen aus bestimmten Branchen (z. B. Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur, Kohle) sind in der Regel von der Förderung ausgeschlossen oder unterliegen Sonderregeln. Auch Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition können nicht gefördert werden.


Was wird gefördert? Förderfähige Digitalisierungsmaßnahmen

Das ist die zentrale Frage, die fast alle Interessenten zuerst stellen: Was genau kann ich über BIG-Digital finanzieren? Die Antwort: ein breites Spektrum an Digitalisierungsmaßnahmen — von der Website bis zur Prozessautomatisierung.

Förderfähige Maßnahmen im Überblick

  • Entwicklung oder Überarbeitung einer professionellen Unternehmenswebsite (inkl. SEO-Optimierung, Barrierefreiheit, Mobile First)
  • Einführung oder Anpassung von Unternehmenssoftware (z. B. CRM, ERP, Buchhaltung, Warenwirtschaft)
  • Digitalisierung von Geschäftsprozessen (z. B. digitale Auftragsabwicklung, Dokumentenmanagement, Workflows)
  • Entwicklung von Web-Apps oder individueller Software für spezifische Geschäftsanforderungen
  • E-Commerce-Lösungen (Online-Shop-Einführung oder -Modernisierung)
  • IT-Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Sicherheitskonzepte, Penetrationstests, Endpoint-Schutz)
  • Cloud-Migration und Cloud-Infrastruktur (Verlagerung von Systemen in die Cloud)
  • Einführung von Buchungs- oder Reservierungssystemen (z. B. für Dienstleister, Tourismus, Freizeit)
  • Digitale Kommunikationslösungen (z. B. Collaboration-Tools, digitale Kundenportale)
  • Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem geförderten Digitalisierungsvorhaben

Was ist in der Regel nicht förderfähig?

  • Standard-Hardware (PC, Drucker, Tablets) ohne direkten Bezug zum Digitalisierungsvorhaben
  • Laufende Softwarelizenzen ohne Implementierungsleistung
  • Interne Personalkosten des antragstellenden Unternehmens
  • Maßnahmen, die bereits vor Bewilligung des Antrags begonnen wurden

Wichtig: Mit dem Vorhaben darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen werden. Frühzeitig starten ist ein häufiger Fehler, der zur Ablehnung führt.

Kostenloses PDF

BIG-Digital 2026 — Der Förder-Guide für Brandenburger KMU

Kostenloser Förder-Guide zum Brandenburgischen Innovationsgutschein BIG-Digital: Wie Sie bis zu 50 % Zuschuss für Ihre Digitalisierung erhalten — Voraussetzungen, förderfähige Maßnahmen, der Antragsweg über WFBB und ILB Schritt für Schritt, Rechenbeispiel und wie SW Business Solutions Ihr Vorhaben umsetzt.

Kostenlos · Kein Spam


Wie hoch ist die Förderung? Förderhöhe und Zuschuss

Die BIG-Digital Brandenburg Förderung funktioniert als Zuschuss — das heißt, ein definierter Prozentsatz der förderfähigen Kosten wird nicht rückzahlbar erstattet.

FördermerkmalDetails
FördersatzBis zu 50 % der förderfähigen Nettokosten
Maximaler ZuschussBis zu 50.000 Euro pro Vorhaben
MindestprojektvolumenIn der Regel ab ca. 10.000 Euro Projektvolumen sinnvoll
FörderartNicht rückzahlbarer Zuschuss
BeihilferegelungDe-minimis-Beihilfe
AuszahlungNach Abschluss und Mittelabruf über die ILB

Rechenbeispiel: Was bleibt am Ende übrig?

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein Handwerksbetrieb aus Fürstenwalde/Spree möchte eine neue Unternehmenswebsite mit Online-Terminbuchung und ein digitales Auftragsmanagement einführen. Die Gesamtkosten betragen 30.000 Euro (netto).

PositionBetrag
Gesamtprojektkosten (netto)30.000 €
Fördersatz BIG-Digital50 %
Zuschuss (nicht rückzahlbar)15.000 €
Eigenanteil des Unternehmens15.000 €

Das Unternehmen finanziert ein Digitalisierungsprojekt im Wert von 30.000 Euro — und zahlt effektiv nur 15.000 Euro aus eigener Tasche. Der Rest kommt vom Land Brandenburg.


Der Antragsweg: Schritt für Schritt zum Zuschuss

Der Antragsweg für die BIG-Digital Brandenburg Förderung folgt einer klaren Struktur. Hier ist der typische Ablauf:

Schritt 1 — Erstberatung bei der WFBB

Vor der Antragstellung ist eine kostenlose Erstberatung bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB) empfohlen und in vielen Fällen erforderlich. Die WFBB prüft, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist, und berät zu den passenden Programmen.

Schritt 2 — Vorhaben konkretisieren und Angebote einholen

Holen Sie von potenziellen Dienstleistern verbindliche Angebote ein, bevor Sie den Antrag stellen. Diese Angebote werden dem Antrag beigefügt. Die Leistungen müssen detailliert beschrieben sein.

Schritt 3 — Antragstellung über das ILB-Portal

Der Förderantrag wird digital über das Online-Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt. Dort laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Unternehmensbeschreibung
  • Projektbeschreibung mit Zielen und geplanten Maßnahmen
  • Angebote der Dienstleister
  • Aktuelle Jahresabschlüsse oder BWA
  • De-minimis-Erklärung
  • Ggf. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung

Schritt 4 — Prüfung und Bewilligungsbescheid

Die ILB prüft den Antrag und erlässt bei positiver Entscheidung einen Bewilligungsbescheid. Erst nach Erhalt dieses Bescheids darf mit dem Projekt begonnen werden.

Schritt 5 — Projektdurchführung und Dokumentation

Das Vorhaben wird gemäß Bewilligungsbescheid umgesetzt. Alle Ausgaben müssen sorgfältig dokumentiert und Rechnungen aufbewahrt werden.

Schritt 6 — Mittelabruf und Auszahlung

Nach Abschluss des Projekts stellen Sie einen Mittelabruf bei der ILB. Nach Prüfung der Nachweise wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.


Praxisbeispiel: Digitalisierung in einem brandenburgischen KMU

Ich schildere hier ein typisches Szenario aus unserer Beratungspraxis — natürlich anonymisiert.

Ausgangssituation: Ein Dienstleistungsunternehmen aus dem Landkreis Oder-Spree mit 12 Mitarbeitenden betrieb seine gesamte Kundenverwaltung in Excel-Tabellen. Angebote wurden per Hand geschrieben, Rechnungen als Word-Dokument verschickt, Termine telefonisch vergeben. Eine eigene Website existierte, war aber seit Jahren nicht aktualisiert worden und nicht mobil nutzbar.

Das Digitalisierungsprojekt:

  • Neugestaltung der Website mit mobilem Zugriff, Suchmaschinenoptimierung und Online-Kontaktformular
  • Einführung eines cloudbasierten CRM-Systems für Kundenverwaltung und Angebotserstellung
  • Digitale Zeiterfassung für Außendienstmitarbeitende
  • Schulung der Mitarbeitenden

Förderantrag: Das Unternehmen stellte einen BIG-Digital-Antrag über ein Projektvolumen von 22.000 Euro netto. Nach Bewilligung erhielt es 11.000 Euro Zuschuss — bei einem Eigenanteil von ebenfalls 11.000 Euro.

Ergebnis nach einem Jahr: Deutlich weniger Aufwand bei der Angebotserstellung, schnellere Reaktionszeiten auf Anfragen, messbar mehr Websitebesucher aus der Region. Und: Die Mitarbeitenden haben die neuen Tools gut angenommen, weil sie von Anfang an eingebunden wurden.

Mein Rat aus der Praxis: Der häufigste Fehler ist es, zu früh mit dem Projekt zu starten — noch vor dem Bewilligungsbescheid. Das führt zwangsläufig zur Ablehnung des Mittelabrufs. Planen Sie mindestens 6–10 Wochen für den Antragsprozess ein.


Typische Digitalisierungsprojekte, die SW Business Solutions für BIG-Digital umsetzt

Als IT-Dienstleister für den Mittelstand in Brandenburg und Berlin begleiten wir Unternehmen von der Idee bis zur fertigen Lösung — und helfen dabei, förderfähige Vorhaben so zu strukturieren, dass sie die Anforderungen des BIG-Digital-Programms erfüllen.

Hier sind Projekttypen, die wir im Rahmen von BIG-Digital typischerweise umsetzen:

Wir sind ein zertifizierter Dienstleister und können als externer Auftragnehmer im Rahmen Ihres BIG-Digital-Projekts auftreten. Das bedeutet: Sie erhalten ein detailliertes, antragskonformes Angebot von uns — genau so, wie es die ILB für den Förderantrag benötigt.


BIG-Digital und die Digitalisierungs-Checkliste: Bin ich bereit?

Bevor Sie einen Antrag stellen, lohnt sich eine ehrliche Bestandsaufnahme Ihres digitalen Reifegrads. Folgende Fragen helfen dabei:

Checkliste: Passt BIG-Digital zu Ihrem Vorhaben?

  • Ist mein Unternehmen in Brandenburg ansässig und entspricht der KMU-Definition?
  • Hat mein Unternehmen mindestens ein abgeschlossenes Geschäftsjahr?
  • Liegt mein De-minimis-Gesamtvolumen der letzten drei Jahre unter 300.000 Euro?
  • Ist das geplante Digitalisierungsvorhaben klar beschreibbar und abgegrenzt?
  • Habe ich noch NICHT mit dem Vorhaben begonnen?
  • Kann ich mindestens 50 % der Projektkosten aus eigenen Mitteln finanzieren?
  • Ist ein geeigneter externer Dienstleister für die Umsetzung vorhanden?
  • Bin ich bereit, die Dokumentationsanforderungen der ILB zu erfüllen?

Wenn Sie die meisten Punkte mit „Ja" beantworten können, sind die Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen BIG-Digital-Antrag gegeben.

📊Kostenlos

Digitalisierungs-Reifegrad

Wie digital ist Ihr Unternehmen wirklich? Score + Roadmap.

  • Digitalisierungs-Score 0–100
  • Reifegrad: Anfänger bis Digital Leader
  • Priorisierte Roadmap
  • Bericht per E-Mail
Schritt 1 von 310%

Wenige Fragen, persönlicher Bericht direkt per E-Mail.

Kostenlos · PDF-Bericht per E-Mail · Kein Spam


Häufige Fehler beim BIG-Digital-Antrag — und wie Sie sie vermeiden

Aus unserer Erfahrung bei der Begleitung von Förderanträgen kennen wir die typischen Stolpersteine:

1. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Das ist der häufigste und folgenreichste Fehler. Wer vor dem Bewilligungsbescheid startet, riskiert die vollständige Ablehnung. Unterschreiben Sie keine Aufträge und starten Sie keine Arbeiten vor dem Bescheid.

2. Zu unkonkrete Projektbeschreibung

Die Projektbeschreibung muss klar formulieren: Was soll digitalisiert werden? Welche Prozesse werden verbessert? Welcher Nutzen entsteht? Allgemeine Formulierungen wie „wir wollen digitaler werden" reichen nicht.

3. Angebote ohne ausreichende Leistungsbeschreibung

Die ILB erwartet detaillierte Angebote mit klarer Leistungsbeschreibung. Pauschalen wie „Webseite: 5.000 €" ohne Detailbeschreibung führen zu Rückfragen oder Ablehnung.

4. Übersehen der De-minimis-Grenze

Wenn Sie in den letzten drei Jahren bereits andere De-minimis-Beihilfen erhalten haben (z. B. aus anderen Förderprogrammen), kann die Grenze von 300.000 Euro bereits ausgeschöpft sein. Prüfen Sie das sorgfältig.

5. Fehlende oder veraltete Unterlagen

Jahresabschlüsse, Handelsregisterauszüge und De-minimis-Erklärungen müssen aktuell sein. Legen Sie alle Unterlagen vollständig vor — unvollständige Anträge verzögern den Prozess erheblich.


BIG-Digital und Cybersicherheit: IT-Sicherheit als förderfähige Maßnahme

Ein oft unterschätzter Aspekt: Auch IT-Sicherheitsmaßnahmen können im Rahmen des BIG-Digital-Programms gefördert werden — wenn sie Teil eines übergeordneten Digitalisierungsvorhabens sind oder eigenständig als Digitalisierungsmaßnahme eingestuft werden.

Förderfähige IT-Sicherheitsmaßnahmen umfassen zum Beispiel:

  • Einführung eines professionellen Endpoint-Protection-Systems
  • Aufbau eines Backup- und Recovery-Konzepts nach der 3-2-1-Regel
  • Einführung von Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA)
  • IT-Sicherheits-Audits und Penetrationstests
  • Schulungen zur Security Awareness

Gerade für KMU in Brandenburg ist das relevant: Cyberangriffe treffen mittlerweile auch kleine Betriebe. Eine geförderte IT-Sicherheitsmaßnahme schützt das Unternehmen und die Förderquote macht den Investment-Case deutlich attraktiver.

Mehr zum Thema: IT-Sicherheit für Handwerksbetriebe und unser Leistungsbereich IT-Sicherheit.

Kostenloses PDF

IT-Sicherheit für den Mittelstand — Das Komplett-Handbuch

Komplett-Handbuch IT-Sicherheit für den Mittelstand: Bedrohungslage, Backups & Notfallplan, MFA & Passwörter, E-Mail- und Phishing-Schutz, Endgeräte, Netzwerk, Mitarbeiter-Awareness sowie NIS2 & Compliance — mit Checklisten und Sofortmaßnahmen.

Kostenlos · Kein Spam


Warum ein erfahrener IT-Dienstleister den Förderantrag sichert

Die BIG-Digital Brandenburg Förderung ist ein attraktives Programm — aber der Antragsweg erfordert Sorgfalt. Ein erfahrener Digitalisierungspartner hilft Ihnen dabei:

  • Das richtige Vorhaben zu definieren: Was ist förderfähig, was nicht? Ein erfahrener Dienstleister kennt die Anforderungen und formuliert das Projekt entsprechend.
  • Ein ILB-konformes Angebot zu erstellen: Mit klarer Leistungsbeschreibung und nachvollziehbaren Positionen.
  • Den Zeitplan einzuhalten: Damit zwischen Bewilligungsbescheid und Projektstart keine vermeidbaren Verzögerungen entstehen.
  • Die Dokumentation zu führen: Rechnungen, Zahlungsnachweise und Projektdokumentation müssen für den Mittelabruf lückenlos vorliegen.

SW Business Solutions begleitet Brandenburger KMU durch den gesamten Prozess — von der ersten Idee bis zur Mittelauszahlung. Wir erstellen antragsgerechte Angebote, strukturieren das Vorhaben förderkonform und setzen die Lösung professionell um.


Fazit: BIG-Digital Brandenburg Förderung lohnt sich — wenn Sie es richtig angehen

Die BIG-Digital Brandenburg Förderung bietet KMU eine echte Chance, Digitalisierungsvorhaben mit bis zu 50 % Zuschuss umzusetzen, die ohne Förderung vielleicht noch Jahre auf sich warten lassen würden. Die Voraussetzungen sind überschaubar, die förderfähigen Maßnahmen vielfältig — von der Website über individuelle Software bis hin zu IT-Sicherheitslösungen.

Entscheidend für den Erfolg sind drei Dinge:

  1. Kein Maßnahmenbeginn vor dem Bewilligungsbescheid.
  2. Eine präzise, überzeugend formulierte Projektbeschreibung.
  3. Ein Dienstleister, der ILB-konforme Angebote erstellt und die Maßnahme professionell umsetzt.

Wenn Sie ein konkretes Digitalisierungsvorhaben im Kopf haben und prüfen möchten, ob es über BIG-Digital gefördert werden kann, sprechen Sie uns an. Ein unverbindliches Erstgespräch — persönlich, telefonisch oder online — gibt schnell Klarheit.


FAQ: BIG-Digital Brandenburg Förderung

Was ist der BIG-Digital Brandenburg?

Der Brandenburgische Innovationsgutschein Digital (BIG-Digital) ist ein Förderprogramm des Landes Brandenburg, das KMU mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen bei der Digitalisierung unterstützt. Gefördert werden konkrete Digitalisierungsprojekte wie Websites, Software, Prozessautomatisierung und IT-Sicherheit.

Wie hoch ist der Zuschuss beim BIG-Digital?

Der Fördersatz beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Nettokosten, maximal 50.000 Euro pro Vorhaben. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Wer kann BIG-Digital beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition) mit Betriebsstätte in Brandenburg, mindestens einem abgeschlossenen Geschäftsjahr und ohne laufendes Insolvenzverfahren.

Wo wird der Antrag gestellt?

Der Antrag wird digital über das Online-Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt. Vorab empfiehlt sich eine Beratung durch die WFBB (Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH).

Darf ich vor dem Bewilligungsbescheid mit dem Projekt beginnen?

Nein. Mit dem geförderten Vorhaben darf erst nach Erhalt des schriftlichen Bewilligungsbescheids der ILB begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zur Ablehnung des Mittelabrufs.

Welche Unterlagen brauche ich für den BIG-Digital-Antrag?

Typischerweise benötigen Sie: Antragsformular, Projektbeschreibung, Angebote der Dienstleister, aktuelle Jahresabschlüsse oder BWA, De-minimis-Erklärung, Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung. Die genaue Checkliste gibt die ILB vor.

Ist IT-Sicherheit über BIG-Digital förderbar?

Ja, IT-Sicherheitsmaßnahmen können förderfähig sein — entweder als Teil eines größeren Digitalisierungsvorhabens oder als eigenständige Digitalisierungsmaßnahme. Beispiele sind Endpoint-Protection, Backup-Konzepte, MFA-Einführung und Sicherheitsaudits.

Wie lange dauert der Antragsprozess?

Die Bearbeitungszeit bei der ILB variiert. Erfahrungsgemäß sollten Sie mindestens 6–10 Wochen vom Einreichen des vollständigen Antrags bis zum Bewilligungsbescheid einplanen. Ein vollständig eingereichter Antrag beschleunigt den Prozess.

Kann ich als Freiberufler BIG-Digital beantragen?

Ja, grundsätzlich auch Freiberufler mit Betriebsstätte in Brandenburg können antragsberechtigt sein — sofern die übrigen Voraussetzungen (KMU-Definition, De-minimis-Limit etc.) erfüllt sind.

Was ist die De-minimis-Regel beim BIG-Digital?

BIG-Digital wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Das bedeutet: Die Summe aller De-minimis-Beihilfen, die ein Unternehmen im laufenden und den zwei vorangegangenen Steuerjahren erhalten hat, darf 300.000 Euro nicht überschreiten. Haben Sie in diesem Zeitraum andere Förderungen erhalten, müssen diese angerechnet werden.

Kann ein externer IT-Dienstleister wie SW Business Solutions das Projekt umsetzen?

Ja — und genau das ist der typische Weg. BIG-Digital fördert externe Dienstleistungen. SW Business Solutions erstellt ILB-konforme Angebote, begleitet Sie beim Antragsprozess und setzt das Digitalisierungsprojekt professionell um.

Lohnt sich BIG-Digital auch für kleine Projekte?

Bei Projektvolumina unter ca. 10.000 Euro ist das Verhältnis zwischen Aufwand und Fördernutzen oft ungünstig. Ab ca. 15.000–20.000 Euro Projektvolumen aufwärts macht BIG-Digital in der Regel wirtschaftlich klar Sinn.

Digitalisierungsförderung
Brandenburg
KMU
Förderprogramm
BIG-Digital
Mittelstand

Häufige Fragen

Was ist der BIG-Digital Brandenburg?
Der Brandenburgische Innovationsgutschein Digital (BIG-Digital) ist ein Förderprogramm des Landes Brandenburg, das KMU mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen bei der Digitalisierung unterstützt. Gefördert werden konkrete Digitalisierungsprojekte wie Websites, Software, Prozessautomatisierung und IT-Sicherheit.
Wie hoch ist der Zuschuss beim BIG-Digital?
Der Fördersatz beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Nettokosten, maximal 50.000 Euro pro Vorhaben. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Wer kann BIG-Digital beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition) mit Betriebsstätte in Brandenburg, mindestens einem abgeschlossenen Geschäftsjahr und ohne laufendes Insolvenzverfahren.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird digital über das Online-Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt. Vorab empfiehlt sich eine Beratung durch die WFBB (Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH).
Darf ich vor dem Bewilligungsbescheid mit dem Projekt beginnen?
Nein. Mit dem geförderten Vorhaben darf erst nach Erhalt des schriftlichen Bewilligungsbescheids der ILB begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zur Ablehnung des Mittelabrufs.
Welche Unterlagen brauche ich für den BIG-Digital-Antrag?
Typischerweise benötigen Sie: Antragsformular, Projektbeschreibung, Angebote der Dienstleister, aktuelle Jahresabschlüsse oder BWA, De-minimis-Erklärung, Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung.
Ist IT-Sicherheit über BIG-Digital förderbar?
Ja, IT-Sicherheitsmaßnahmen können förderfähig sein — entweder als Teil eines größeren Digitalisierungsvorhabens oder als eigenständige Digitalisierungsmaßnahme. Beispiele sind Endpoint-Protection, Backup-Konzepte, MFA-Einführung und Sicherheitsaudits.
Wie lange dauert der Antragsprozess?
Erfahrungsgemäß sollten Sie mindestens 6–10 Wochen vom Einreichen des vollständigen Antrags bis zum Bewilligungsbescheid einplanen. Ein vollständig eingereichter Antrag beschleunigt den Prozess.
Kann ich als Freiberufler BIG-Digital beantragen?
Ja, grundsätzlich auch Freiberufler mit Betriebsstätte in Brandenburg können antragsberechtigt sein — sofern die übrigen Voraussetzungen (KMU-Definition, De-minimis-Limit etc.) erfüllt sind.
Was ist die De-minimis-Regel beim BIG-Digital?
BIG-Digital wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die Summe aller De-minimis-Beihilfen im laufenden und den zwei vorangegangenen Steuerjahren darf 300.000 Euro nicht überschreiten.
Kann ein externer IT-Dienstleister wie SW Business Solutions das Projekt umsetzen?
Ja — BIG-Digital fördert externe Dienstleistungen. SW Business Solutions erstellt ILB-konforme Angebote, begleitet den Antragsprozess und setzt das Digitalisierungsprojekt professionell um.
Lohnt sich BIG-Digital auch für kleine Projekte?
Bei Projektvolumina unter ca. 10.000 Euro ist das Verhältnis zwischen Aufwand und Fördernutzen oft ungünstig. Ab ca. 15.000–20.000 Euro Projektvolumen aufwärts macht BIG-Digital in der Regel wirtschaftlich klar Sinn.

Artikel teilen

LinkedInWhatsApp