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Impressumspflicht für Anwälte: Was Ihre Kanzleiwebsite wirklich braucht

Steven Weißheimer15. Juni 202610 Min. Lesezeit
Impressumspflicht für Anwälte: Was Ihre Kanzleiwebsite wirklich braucht

Was müssen Anwälte im Impressum ihrer Website angeben? Pflichtangaben, DSGVO, häufige Fehler & Checkliste — rechtssicher erklärt.

Impressumspflicht für Anwälte: Was Ihre Kanzleiwebsite wirklich braucht

Wer als Rechtsanwalt anderen Menschen in rechtlichen Fragen hilft, sollte auf der eigenen Website keine juristischen Fehler machen. Genau das passiert aber regelmäßig: Fehlende Pflichtangaben im Impressum, eine unvollständige oder veraltete Datenschutzerklärung, falsch eingebundene Kontaktformulare. Die Folgen reichen von kostenpflichtigen Abmahnungen bis hin zu Bußgeldern durch Datenschutzbehörden.

Dieser Artikel erklärt, was die Impressumspflicht für Anwälte auf ihrer Website konkret bedeutet, welche Angaben zwingend erforderlich sind, welche DSGVO-Anforderungen hinzukommen — und wie Sie typische Fehler von Anfang an vermeiden. Außerdem: eine Checkliste zum Abhaken und klare Antworten auf die häufigsten Fragen.


Warum die Impressumspflicht für Kanzleiwebsites besonders ernst zu nehmen ist

Rechtsanwälte unterliegen nicht nur dem allgemeinen Telemedienrecht, sondern zusätzlich dem Berufsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der jeweiligen Landesrechtsanwaltskammer. Damit gibt es zwei parallele Pflichtregime, die sich im Impressum widerspiegeln müssen:

  1. Telemedienrechtliche Pflichten — heute geregelt im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, in Kraft seit 2024, Nachfolger des TMG) sowie im Rundfunkstaatsvertrag
  2. Berufsrechtliche Pflichten — insbesondere §§ 43a ff. BRAO und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

Hinzu kommen die Anforderungen der DSGVO, die eine eigenständige Datenschutzerklärung verlangen — unabhängig vom Impressum.

Wichtig: Eine fehlerhafte oder fehlende Anbieterkennzeichnung auf einer Anwaltswebsite kann abgemahnt werden. Abmahnungen durch Wettbewerber sind in diesem Bereich nach wie vor praxisrelevant, auch wenn die Abmahnwellen etwas abgeebt haben.


Was ist das DDG — und warum löste es das TMG ab?

Viele Quellen sprechen noch vom „TMG-Impressum". Seit Mai 2024 gilt in Deutschland das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das das frühere Telemediengesetz abgelöst hat. Es setzt den Digital Services Act (DSA) der EU in nationales Recht um. Die Impressumspflicht selbst bleibt inhaltlich weitgehend gleich — der Begriff „Telemedien" wurde durch „digitale Dienste" ersetzt. Für Anwälte ändert sich praktisch wenig, die Pflichtangaben sind identisch.


Impressumspflicht Anwalt Website: Die vollständige Liste der Pflichtangaben

Allgemeine Pflichtangaben nach DDG (§ 5)

PflichtangabeErläuterung
Name & AnschriftVollständiger bürgerlicher Name und ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)
E-Mail-AdresseDirekte E-Mail, kein Kontaktformular als Ersatz
TelefonnummerSeit 2022 ausdrücklich Pflicht (EuGH-Urteil C-536/20)
Vertretungsberechtigte PersonenBei GbR, PartGmbB, GmbH: Geschäftsführer, Partner
RegistereintragPartnerschaftsregister-Nr. bei PartGmbB, Handelsregister bei Kanzlei-GmbH
Umsatzsteuer-IDFalls vorhanden (Anwälte sind i. d. R. USt-pflichtig)
Wirtschafts-IDBei Pflicht zur Angabe (derzeit noch selten relevant)

Berufsrechtliche Zusatzangaben für Rechtsanwälte

ZusatzangabeErläuterung
Berufsbezeichnung„Rechtsanwalt" / „Rechtsanwältin"
Staat der VerleihungDeutschland (oder das Land, in dem die Zulassung erteilt wurde)
Zuständige RechtsanwaltskammerZ. B. „Rechtsanwaltskammer Berlin" mit Adresse
Berufsrechtliche RegelungenBRAO, BORA, BORA-Satzung, RVG, CCBE (mit Links oder Fundstellen)
BerufshaftpflichtversicherungName & Adresse des Versicherers, Geltungsbereich der Versicherung
FachanwaltsbezeichnungenFalls geführt: angeben
KammermitgliedsnummerJe nach Kammer Pflicht oder empfohlen

Weitere Angaben im Einzelfall

  • Bei sozietätsfähigen Berufen (Steuerberater, Notar in Doppelberufen): jeweilige Pflichtangaben kumulieren
  • Bei ausländischen Zulassungen (z. B. European Lawyers Act): Herkunftsland und dortige Kammer
  • Bei Kanzlei-GmbH oder PartGmbB: Registergerichte und Registernummern zwingend

Typische Fehler im Anwalts-Impressum — und wie man sie vermeidet

Aus der Praxis kennen wir bei der Entwicklung von Kanzleiwebsites einige Muster, die sich wiederholen:

1. Kein vollständiger Vor- und Nachname

Kanzleien nennen oft nur den Kanzleinamen (z. B. „Müller & Partner Rechtsanwälte"), ohne die natürlichen Personen hinter der GbR zu benennen. Das DDG verlangt jedoch den vollständigen Namen aller vertretungsberechtigten Personen.

2. Postfach statt ladungsfähiger Anschrift

Ein Postfach ist keine ladungsfähige Anschrift — und damit nicht impressumstauglich. Nur eine Straßenadresse erfüllt die Anforderung.

3. Fehlende Telefonnummer

Seit dem EuGH-Urteil von 2022 ist eine Telefonnummer ausdrücklich Pflicht, sofern der Anbieter eine solche hat. Das bloße Kontaktformular genügt nicht.

4. Berufshaftpflichtversicherung nicht angegeben

Diese Angabe ist für Rechtsanwälte berufsrechtlich verpflichtend (§ 51 BRAO), wird aber häufig vergessen. Neben dem Versicherer muss auch der räumliche Geltungsbereich der Versicherung genannt werden.

5. Berufsrechtliche Regelungen ohne Links oder Fundstellen

Es reicht nicht, pauschal „BRAO, BORA" zu nennen. Die Normen sollten — soweit möglich — mit einem Link zur offiziellen Fundstelle (z. B. gesetze-im-internet.de) hinterlegt werden.

6. Impressum hinter einem Klick zu tief vergraben

Das Impressum muss leicht auffindbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Rechtsprechung werden maximal zwei Klicks vom Seitenstart akzeptiert — idealerweise ist es direkt über den Footer erreichbar.


Praxisbeispiel: Kanzlei-Website ohne Berufsrecht-Angaben abgemahnt

Ausgangssituation: Eine Einzelanwältin aus dem Raum Berlin betreibt seit 2019 eine WordPress-Website. Das Impressum enthielt Name, Adresse und E-Mail — wurde aus einer allgemeinen Impressumsvorlage übernommen, ohne die berufsrechtlichen Pflichtfelder zu ergänzen. Weder die zuständige Rechtsanwaltskammer noch die Berufshaftpflichtversicherung waren genannt.

Was passierte: 2023 erhielt sie eine Abmahnung eines Mitbewerbers. Gefordert wurden eine Unterlassungserklärung und die Erstattung von Anwaltskosten in vierstelliger Höhe. Hinzu kam eine Überprüfung durch die Kammer.

Wie wir geholfen haben: Im Rahmen eines Website-Relaunches (Kanzleiwebsite professionell erstellen lassen) haben wir das Impressum vollständig nach DDG und BORA strukturiert, ergänzt und technisch korrekt eingebunden. Zusätzlich wurde die Datenschutzerklärung DSGVO-konform gestaltet (dazu unten mehr).

Lehre: Auch Anwälte sollten ihre eigene Webpräsenz nicht dem Zufall überlassen — und Vorlagen immer auf berufsrechtliche Vollständigkeit prüfen.


DSGVO auf der Anwaltswebsite: Was über das Impressum hinausgeht

Das Impressum und die Datenschutzerklärung sind zwei völlig getrennte Dokumente — ein häufiger Irrtum ist, beides zu vermischen. Die DSGVO verlangt eine eigenständige, vollständige Datenschutzerklärung, die folgende Punkte abdeckt:

Pflichtinhalte der Datenschutzerklärung (Art. 13/14 DSGVO)

  • Name und Kontakt des Verantwortlichen (Kanzlei / Rechtsanwalt)
  • Kontakt des Datenschutzbeauftragten (falls bestellt — bei kleinen Kanzleien oft nicht Pflicht, aber empfehlenswert)
  • Zwecke und Rechtsgrundlagen jeder Datenverarbeitung (Kontaktformular, Newsletter, Google Analytics, …)
  • Empfänger und ggf. Drittlandtransfer (z. B. Google Fonts, reCAPTCHA, externe Videotools)
  • Speicherdauer je Datenkategorie
  • Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde)
  • Recht auf Widerruft bei einwilligungsbasierter Verarbeitung
  • Hinweis auf automatisierte Entscheidungsfindung (falls vorhanden)

Besonderheiten für Anwälte

Anwälte verarbeiten regelmäßig besonders sensible Mandantendaten (Gesundheitsdaten, Strafverfahren, Finanzdaten). Das erfordert:

  • Klare Abgrenzung: Was wird über die Website verarbeitet — und was im Mandatsverhältnis? Mandatsbezogene Verarbeitung unterliegt eigenen Informationspflichten.
  • Anwaltliches Berufsgeheimnis (§ 43a BRAO) und DSGVO müssen konsistent kommuniziert werden.
  • Bei Nutzung von US-Diensten (Google Analytics, HubSpot, Mailchimp): Rechtsgrundlage für Drittlandtransfer transparent machen (Art. 46 DSGVO).

Einen umfassenderen Überblick über alle DSGVO-Anforderungen auf Kanzleiwebsites bietet unser Artikel DSGVO-konforme Kanzleiwebsite umsetzen.

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Checkliste: Impressum & DSGVO für Anwälte

Nutzen Sie diese Liste als schnellen Selbsttest vor dem Launch oder der nächsten Website-Überarbeitung:

Impressum — Grundangaben (DDG § 5)

  • Vollständiger bürgerlicher Name aller vertretungsberechtigten Personen
  • Ladungsfähige Postadresse (keine Postfach-Adresse)
  • E-Mail-Adresse (direkt, kein Nur-Formular)
  • Telefonnummer
  • Registernummer (bei PartGmbB, GmbH)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Impressum maximal 2 Klicks vom Start erreichbar

Impressum — Berufsrechtliche Angaben (BRAO / BORA)

  • Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt/Rechtsanwältin" inkl. Verleihungsstaat
  • Zuständige Rechtsanwaltskammer mit Anschrift
  • Berufsrechtliche Regelungen (BRAO, BORA, RVG) mit Fundstellen/Links
  • Berufshaftpflichtversicherung: Versicherer, Adresse, Geltungsbereich
  • Fachanwaltsbezeichnungen (falls geführt)

Datenschutzerklärung (DSGVO)

  • Verantwortlicher klar benannt
  • Zwecke und Rechtsgrundlagen für jede Verarbeitung
  • Drittdienste (Google, Meta-Pixel, etc.) aufgeführt
  • Drittlandtransfers dokumentiert und begründet
  • Speicherdauern angegeben
  • Betroffenenrechte vollständig aufgeführt
  • Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde genannt
  • Cookie-Hinweis / Consent-Banner (wenn Tracking genutzt wird)

Technische Anforderungen: Wie das Impressum eingebunden werden sollte

Rechtlich zählt nicht nur der Inhalt, sondern auch die Erreichbarkeit. Was das technisch bedeutet:

Direkt erreichbar, immer sichtbar

Das Impressum muss auf jeder Unterseite der Website auffindbar sein — üblicherweise über einen Footer-Link. Der Link muss als „Impressum" oder „Anbieterkennzeichnung" klar beschriftet sein.

Nicht hinter Login, Paywall oder Formular

Wer das Impressum erst nach Anmeldung anzeigt, verstößt gegen die Erreichbarkeitspflicht.

Crawlbar und indexierbar

Viele Website-Betreiber setzen Impressum und Datenschutzerklärung auf noindex. Das ist technisch erlaubt, aber aus SEO-Sicht und als Vertrauenssignal oft kontraproduktiv. Wichtiger: Die Seite darf nicht geblockt sein (keine robots.txt-Sperre), damit Behörden und Nutzer sie finden können.

Kein JavaScript-Only-Impressum

Das Impressum darf nicht ausschließlich über JavaScript geladen werden — es muss auch ohne aktiviertes JavaScript abrufbar sein.

Wenn Sie wissen möchten, was eine technisch sauber umgesetzte Kanzleiwebsite insgesamt kostet, lesen Sie unseren Überblick zu den Anwaltswebsite Kosten.


Häufige Rechtsfragen rund um das Impressum

Brauche ich ein Impressum, wenn ich nur auf Social Media präsent bin?

Ja. Auch Facebook-Seiten, LinkedIn-Profile und Instagram-Accounts von Kanzleien unterliegen der Impressumspflicht. Auf Plattformen, die kein eigenes Impressumsfeld anbieten, muss die Information im „Info"-Bereich oder Bio so platziert werden, dass sie mit maximal zwei Klicks erreichbar ist.

Darf ich für mehrere Kanzleien ein einziges Impressum verwenden?

Nein. Jede rechtlich eigenständige Kanzlei (GbR, PartGmbB, GmbH) benötigt ein eigenes Impressum auf der jeweiligen Domain oder Subdomain.

Ist ein Impressumsgenerator ausreichend?

Impressumsgeneratoren decken häufig nur die allgemeinen DDG-Angaben ab, nicht die berufsrechtlichen Pflichtangaben für Rechtsanwälte. Sie sind ein guter Ausgangspunkt, aber niemals ein vollständiger Ersatz für eine manuelle Ergänzung.

Was passiert bei Verstoß gegen die Impressumspflicht?

Mögliche Konsequenzen:

  • Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände (mit Kostenerstattungsanspruch)
  • Bußgeld durch zuständige Behörden (DDG sieht Bußgelder von bis zu 50.000 € vor)
  • Kammermahnung oder Rüge durch die Rechtsanwaltskammer bei berufsrechtlichen Verstößen

Impressum und SEO: Ein unterschätzter Zusammenhang

Ein vollständiges, professionelles Impressum ist nicht nur rechtlich geboten — es ist auch ein Vertrauenssignal für Google. Im Kontext von EEAT (Experience, Expertise, Authoritativeness, Trustworthiness) wertet Google Seiten höher, die klar benennbare, überprüfbare Anbieter ausweisen. Für Kanzleiwebsites, die im sensiblen YMYL-Bereich (Your Money or Your Life) eingestuft werden, ist das besonders relevant.

Praktisch bedeutet das: Ein vollständiges Impressum mit verlinkten Kammerseiten und überprüfbaren Angaben stärkt die Vertrauensbasis Ihrer Website — und kann sich indirekt positiv auf das Ranking auswirken.

Für eine umfassendere SEO-Strategie für Ihre Kanzlei empfehlen wir unseren Leitfaden SEO für Anwälte.


Wann sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen?

Sie können das Impressum grundsätzlich selbst erstellen — aber die berufsrechtlichen Besonderheiten und DSGVO-Anforderungen machen es sinnvoll, bei der initialen Website-Erstellung oder einem Relaunch auf Fachleute zu setzen.

Sinnvoll ist externe Unterstützung insbesondere wenn:

  • Die Kanzlei aus mehreren Berufsgruppen besteht (z. B. Anwalt + Steuerberater)
  • Ausländische Zulassungen oder Kooperationen bestehen
  • US-Dienste oder Tracking-Tools eingesetzt werden
  • Die bisherige Website bereits eine Abmahnung erhalten hat
  • Ein Website-Relaunch geplant ist

Unser Team bei SW Business Solutions unterstützt Kanzleien bei der technisch sauberen und rechtlich durchdachten Umsetzung ihrer Website — von der Konzeption über die Entwicklung bis zur laufenden Pflege. Mehr dazu im Überblick für Kanzlei-Websites oder in unserem Artikel über die Kanzleiwebsite Agentur beauftragen.


Fazit: Impressumspflicht für Anwälte ist kein Formalkram

Für Rechtsanwälte gelten bei der Impressumspflicht auf ihrer Website strengere Maßstäbe als für durchschnittliche Unternehmen. DDG-Grundpflichten plus berufsrechtliche Zusatzanforderungen plus DSGVO ergeben einen komplexen, aber gut strukturierbaren Anforderungskatalog. Wer ihn einmal sauber umsetzt, muss lediglich bei Änderungen der Kanzlei oder Gesetzgebung nachpflegen.

Die häufigsten Fehler entstehen nicht aus Böswilligkeit, sondern aus der Nutzung allgemeiner Vorlagen, die die berufsrechtliche Ebene nicht kennen. Deshalb: Prüfen Sie Ihr Impressum anhand der Checkliste in diesem Artikel — und holen Sie sich bei Unsicherheiten professionelle Unterstützung.

Wenn Sie vorhaben, Ihre Kanzleiwebsite von Grund auf neu aufzusetzen, ist der nächste Schritt unser vollständiger Leitfaden: Kanzleiwebsite professionell erstellen lassen.

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