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Webentwicklung

Barrierefreie Websites: Was das BFSG für Unternehmen bedeutet

Steven Weißheimer16. April 20269 Min. Lesezeit

Ab Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele private Unternehmen. Was das konkret bedeutet — und wie Sie Ihre Website anpassen.

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Eine barrierefreie Website ist eine Website, die auch von Menschen mit Behinderungen vollständig genutzt werden kann — von Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, Hörproblemen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen.

In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Hinzu kommen ältere Menschen mit altersbedingten Einschränkungen. Eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen — und ist seit 2025 für viele Unternehmen auch gesetzlich vorgeschrieben.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG erfüllen.

Wer ist betroffen?

Das BFSG gilt für Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten:

Betroffen (Auswahl):

Ausnahmen:

  • Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter UND Jahresumsatz unter 2 Mio. €) sind von der Pflicht für Dienstleistungen ausgenommen — aber nicht für Produkte

Wichtig: Reine Unternehmenswebsites ohne E-Commerce fallen nicht zwingend unter das BFSG, aber öffentliche Stellen und Websites, die Dienstleistungen verkaufen, schon.

Die WCAG-Richtlinien: Der technische Standard

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der internationale Standard für digitale Barrierefreiheit. WCAG 2.1 Level AA ist der Referenzstandard im BFSG.

WCAG organisiert Anforderungen in vier Prinzipien:

1. Wahrnehmbar (Perceivable)

Alle Inhalte müssen wahrnehmbar sein — auch für Menschen, die sie nicht sehen oder hören können.

Konkrete Anforderungen:

  • Alternativtexte für Bilder: Jedes inhaltstragende Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text für Screenreader
  • Untertitel für Videos: Alle Videos mit gesprochenen Inhalten brauchen Untertitel
  • Ausreichender Farbkontrast: Text muss einen Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund haben
  • Keine reinen Farb-Informationen: Fehler dürfen nicht nur durch rote Farbe angezeigt werden — auch durch Text oder Symbol

2. Bedienbar (Operable)

Alle Funktionen müssen bedienbar sein — auch ohne Maus, nur mit Tastatur oder Screenreader.

Konkrete Anforderungen:

  • Tastaturnavigation: Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein (Tab, Enter, Pfeiltasten)
  • Fokus-Indikatoren: Welches Element gerade ausgewählt ist, muss sichtbar sein (kein Entfernen des Standard-Fokus-Rahmens)
  • Ausreichend Zeit: Keine Timeouts, die Nutzer unter Zeitdruck setzen, ohne Verlängerungsmöglichkeit
  • Keine Blinkinhalte: Kein Inhalt, der mehr als 3 Mal pro Sekunde blinkt (Epilepsiegefahr)

3. Verständlich (Understandable)

Inhalte und Bedienung müssen verständlich sein.

Konkrete Anforderungen:

  • Sprachdeklaration: Das lang-Attribut im HTML muss die Seitensprache angeben
  • Fehlerbeschreibungen: Formulare müssen erklären, was falsch eingegeben wurde
  • Konsistente Navigation: Navigation muss auf allen Seiten konsistent sein
  • Vorhersehbarkeit: Fokus-Verschiebungen oder Seitenveränderungen nicht unerwartet auslösen

4. Robust (Robust)

Inhalte müssen mit aktuellen und zukünftigen Technologien funktionieren.

Konkrete Anforderungen:

  • Valides HTML: Korrekte Verwendung von HTML-Tags
  • ARIA-Labels: Formulare, Buttons und interaktive Elemente mit beschreibenden Labels
  • Status-Meldungen: Fehlermeldungen und Erfolgsmeldungen müssen für Screenreader zugänglich sein

Wie barrierefrei ist Ihre Website heute?

Automatische Tests (guter Einstieg)

WAVE (wave.webaim.org): Kostenlose Browser-Erweiterung, die Barrierefreiheits-Probleme direkt auf der Website visualisiert.

Lighthouse in Chrome DevTools: Tab "Accessibility" gibt einen Score und listet konkrete Probleme auf.

axe DevTools: Professionellere Browser-Erweiterung mit detaillierten Berichten.

Wichtig: Automatische Tools finden nur ca. 30–40% der Barrierefreiheits-Probleme. Manuelle Tests (Tastaturnavigation, Screenreader-Test) sind zusätzlich nötig.

Manuelle Tests

  • Nur Tastatur navigieren: Tab durch die gesamte Seite — erreichen Sie alle Funktionen?
  • Screenreader testen: NVDA (kostenlos, Windows) oder VoiceOver (Mac/iOS integriert)
  • Zoom auf 200%: Bleibt die Website benutzbar?
  • Kontrast prüfen: Contrast Checker (webaim.org/resources/contrastchecker)

Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil

Barrierefreiheit ist nicht nur Compliance-Pflicht — sie verbessert die Website für alle Nutzer:

  • SEO-Vorteile: Alt-Texte, saubere HTML-Struktur und klare Sprache helfen auch Suchmaschinen
  • Mobile-Freundlichkeit: Viele Barrierefreiheits-Anforderungen verbessern auch die mobile Nutzbarkeit
  • Ältere Nutzer: Größere Schriften, klare Kontraste, einfache Navigation — profitieren auch ältere Kunden ohne Behinderung
  • Breitere Zielgruppe: Sie schließen niemanden aus

Was jetzt zu tun ist

Schritt 1: Bestandsaufnahme Führen Sie einen automatischen Barrierefreiheits-Scan durch (WAVE oder Lighthouse). Verschaffen Sie sich ein Bild über den aktuellen Stand.

Schritt 2: Prüfen ob BFSG anwendbar ist Bieten Sie Online-Dienste oder Produkte an Verbraucher an? Haben Sie mehr als 10 Mitarbeiter oder mehr als 2 Mio. € Umsatz? Dann sind Sie vermutlich betroffen.

Schritt 3: Priorisierte Umsetzung Nicht alle Probleme müssen sofort behoben werden. Priorisieren Sie: Kritische Fehler (fehlende Alt-Texte, kaputte Tastaturnavigation) zuerst.

Schritt 4: Barrierefreiheitserklärung Öffentliche Stellen und betroffene Unternehmen sollten eine Barrierefreiheitserklärung auf ihrer Website veröffentlichen.

Wir unterstützen Sie bei der Analyse und Umsetzung barrierefreier Websites.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt das BFSG für meinen einfachen Handwerksbetrieb mit Website? Wenn Sie nur Ihre Leistungen präsentieren und kein direktes Verkaufs-/Buchungssystem haben, sind Sie voraussichtlich nicht direkt betroffen. Ein einfaches Kontaktformular begründet keine BFSG-Pflicht. Beim Online-Shop oder digitalen Buchungssystem schon.

Was droht bei Verstößen? Verstöße können zu Bußgeldern und Abmahnungen durch Verbände führen. Verbraucher können Verstöße außerdem bei der Marktüberwachungsbehörde melden.

Wie teuer ist es, eine Website barrierefrei zu machen? Das hängt vom Ausgangszustand ab. Einfache Anpassungen (Alt-Texte ergänzen, Kontraste korrigieren) kosten wenige hundert Euro. Eine grundlegende Überarbeitung der Website kann mehrere Tausend Euro kosten.

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