Barrierefreiheitserklärung Vorlage: Muster, Pflichtinhalte & häufige Fehler

Barrierefreiheitserklärung Vorlage für Ihre Website: Pflichtinhalte, Muster-Text, häufige Fehler und alles, was KMU jetzt wissen müssen.
Barrierefreiheitserklärung Vorlage: Muster, Pflichtinhalte & häufige Fehler
Eine Barrierefreiheitserklärung Vorlage klingt nach bürokratischem Kleindruck – ist aber seit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 für viele Unternehmen ein echtes Pflichtdokument. Wer eine barrierefreie Website betreibt oder künftig betreiben muss, braucht dieses Dokument, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Barrierefreiheitserklärung enthalten muss, welche Fehler am häufigsten passieren, und wie Sie mit einer soliden Vorlage starten können.
Hinweis: Dieser Artikel richtet sich primär an private Unternehmen (KMU), die unter das BFSG fallen. Für öffentliche Stellen gelten ergänzend die Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102 und des BITV 2.0, auf die wir nur am Rande eingehen.
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?
Eine Barrierefreiheitserklärung (englisch: Accessibility Statement) ist ein öffentliches Dokument auf Ihrer Website, in dem Sie transparent darlegen:
- Wie barrierefrei Ihre Website oder App tatsächlich ist
- Welche Standards Sie anstreben (z. B. WCAG 2.1 Level AA)
- Wo noch Lücken bestehen und warum
- Wie Nutzer Probleme melden können
- Welche Abhilfemaßnahmen Sie planen
Das Dokument dient nicht dem Selbstlob, sondern der Transparenz gegenüber Nutzerinnen und Nutzern mit Behinderungen – und als Nachweis gegenüber Behörden oder Klägerinnen.
Wer braucht eine Barrierefreiheitserklärung?
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die EU-Richtlinie über den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA) in deutsches Recht umsetzt, sind ab dem 28. Juni 2025 zahlreiche private Unternehmen verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.
Betroffen sind unter anderem:
- E-Commerce-Plattformen (Online-Shops mit Verbrauchergeschäft)
- Banking- und Finanzdienstleistungen (Online-Banking, Zahlungsdienste)
- Personenbeförderung (Buchungswebsites, Check-in-Systeme)
- E-Books und E-Reader-Software
- Telekommunikationsdienste (für Verbraucher)
Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind vom BFSG ausgenommen – allerdings nur für Dienstleistungen, nicht für bestimmte Produkte. Prüfen Sie diese Ausnahme sorgfältig, bevor Sie die Pflichten ignorieren.
Ehrliche Einschätzung: Nicht jedes kleine Unternehmen braucht sofort eine umfassende Barrierefreiheitserklärung. Wer aber einen Online-Shop mit mehr als 10 Mitarbeitenden betreibt oder Finanzdienstleistungen digital anbietet, sollte jetzt handeln.
Die Pflichtinhalte einer Barrierefreiheitserklärung
Das BFSG und die zugrundeliegende EU-Richtlinie schreiben vor, welche Inhalte die Erklärung mindestens umfassen muss. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:
| Pflichtinhalt | Erläuterung |
|---|---|
| Anwendungsbereich | Welche Website, App oder welcher Dienst wird beschrieben? |
| Konformitätsstatus | Vollständig konform / teilweise konform / nicht konform mit WCAG 2.1 AA |
| Nicht barrierefreie Inhalte | Konkrete Auflistung der Mängel mit Begründung (technisch unmöglich, unverhältnismäßige Belastung, Ausnahmetatbestand) |
| Alternativen | Welche barrierefreien Alternativen bieten Sie für nicht konforme Inhalte an? |
| Feedback-Mechanismus | E-Mail-Adresse oder Formular, über das Nutzer Probleme melden können |
| Durchsetzungsverfahren | Hinweis auf zuständige Behörde / Schlichtungsstelle |
| Datum der Erstellung / letzten Überprüfung | Erklärung muss aktuell gehalten werden |
Barrierefreiheitserklärung Vorlage: Muster-Text für Ihre Website
Nachfolgend finden Sie eine Vorlage, die Sie an Ihre konkrete Situation anpassen können. Ersetzen Sie alle Platzhalter in eckigen Klammern.
Vorlage (zum Kopieren und Anpassen)
Barrierefreiheitserklärung
Stand: [Datum der letzten Überprüfung]
[Name des Unternehmens] ([im Folgenden: „wir") ist bestrebt, seine Website
[URL der Website] sowie [ggf. mobile App, Namen nennen] barrierefrei zugänglich
zu machen, gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)
und der EN 301 549 in Verbindung mit den WCAG 2.1.
Konformitätsstatus
Diese Website ist [vollständig konform / teilweise konform / nicht konform]
mit den Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Level AA.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind aus den genannten Gründen noch nicht barrierefrei:
1. [Beschreibung des Inhalts / der Funktion]
Grund: [Technische Einschränkung / Unverhältnismäßige Belastung /
Ausnahmetatbestand nach BFSG]
Geplante Maßnahme: [Abhilfe bis [Datum]]
2. [Weiterer Inhalt, falls zutreffend]
Barrierefrei zugängliche Alternativen
Für die oben genannten nicht barrierefreien Inhalte bieten wir folgende
Alternativen an: [Telefonnummer / E-Mail / alternative Dokumente]
Feedback und Kontakt
Haben Sie Hinweise auf Barrieren oder Probleme beim Zugriff auf unsere Inhalte?
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung:
E-Mail: [barrierefreiheit@ihredomain.de]
Telefon: [+49 ...]
Postanschrift: [vollständige Adresse]
Wir werden Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten, spätestens jedoch
innerhalb von [30] Tagen.
Schlichtungsverfahren / Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten,
können Sie die zuständige Aufsichtsbehörde einschalten:
[Zuständige Behörde je nach Bundesland, z. B. Marktüberwachungsbehörde]
[Adresse und Kontakt der Behörde]
Erstellungsdatum dieser Erklärung: [Datum]
Letzte Überprüfung: [Datum]
Wichtig: Eine Vorlage ist ein Startpunkt, kein Freifahrtschein. Die Erklärung muss den tatsächlichen Zustand Ihrer Website widerspiegeln – eine bewusst falsche Angabe kann als Täuschung gewertet werden.
Praxisbeispiel: So hat ein mittelständischer Online-Händler die Erklärung umgesetzt
Ein Kunde aus dem Bereich E-Commerce – ein regionaler Händler mit eigenem Online-Shop und rund 25 Mitarbeitenden – kam im Frühjahr 2025 auf uns zu. Die Situation: Der Shop war technisch gewachsen, barrierefreie Zugänglichkeit hatte bisher keine Priorität. Automatisierte Tests mit Tools wie Lighthouse und WAVE zeigten schnell: Fehlende Alt-Texte bei Produktbildern, unzureichende Farbkontraste im Checkout und ein nicht tastaturbedienbares Navigationsmenü.
Vorgehen in drei Schritten:
- Audit: Wir haben den Shop systematisch gegen die WCAG 2.1 Level AA geprüft – sowohl automatisiert als auch manuell mit Screenreader-Tests.
- Priorisierung: Kritische Barrieren (Checkout, Kontaktformular) wurden sofort behoben. Weniger kritische Bereiche (z. B. veraltete PDF-Dokumente) wurden in der Barrierefreiheitserklärung transparent als „geplante Maßnahme bis Q3 2025" ausgewiesen.
- Erklärung erstellen: Auf Basis des Audit-Ergebnisses haben wir eine rechtskonforme Barrierefreiheitserklärung erstellt – mit konkreten Angaben zu verbleibenden Mängeln, Begründungen und einem Feedback-Kontakt.
Das Ergebnis: Der Händler ist heute teilweise konform (WCAG 2.1 AA), hat eine aktuelle Barrierefreiheitserklärung auf seiner Website und einen klaren Fahrplan für die vollständige Konformität. Wichtig dabei: Keine Hochglanz-Versprechen, sondern transparente Kommunikation über den Ist-Zustand.
Häufige Fehler bei der Barrierefreiheitserklärung
1. Copy-Paste ohne Anpassung
Viele Websitebetreiber kopieren eine Vorlage und ersetzen nur den Firmennamen. Das reicht nicht. Die Erklärung muss den tatsächlichen Zustand Ihrer Website beschreiben – inklusive konkreter Mängel.
2. Kein funktionsfähiger Feedback-Kanal
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht überwacht, das Formular ist selbst nicht barrierefrei, oder es gibt gar keine Reaktion auf Meldungen. Das ist sowohl rechtlich als auch ethisch problematisch.
3. Veraltetes Datum, nie aktualisiert
Eine Barrierefreiheitserklärung ist kein statisches Dokument. Wenn Sie Ihre Website weiterentwickeln, müssen Sie auch die Erklärung aktualisieren – mindestens jährlich oder nach größeren Änderungen.
4. Fehlende Angabe zur zuständigen Behörde
Nutzerinnen und Nutzer haben ein Recht zu wissen, an wen sie sich wenden können, wenn ihre Rückmeldung ignoriert wird. Welche Behörde zuständig ist, hängt vom Bundesland und der Art des Unternehmens ab.
5. Konformitätsstatus unrealistisch optimistisch
„Vollständig konform" zu behaupten, ohne eine tatsächliche Prüfung durchgeführt zu haben, ist ein häufiger und riskanter Fehler. Im Streitfall müssen Sie diese Aussage belegen können.
Checkliste: Was Ihre Barrierefreiheitserklärung enthalten muss
- Name des Unternehmens und URL der betroffenen Website/App
- Datum der letzten Überprüfung
- Konformitätsstatus (vollständig / teilweise / nicht konform)
- Referenz auf angewendeten Standard (WCAG 2.1 Level AA / EN 301 549)
- Auflistung nicht barrierefreier Inhalte mit Begründung
- Geplante Abhilfemaßnahmen mit Zeitangabe
- Barrierefreie Alternativangebote für nicht konforme Inhalte
- Kontaktmöglichkeit für Feedback (E-Mail, Telefon oder Formular)
- Angabe zur zuständigen Aufsichts- oder Schlichtungsstelle
- Erstellungsdatum der Erklärung
Wo muss die Barrierefreiheitserklärung stehen?
Die Erklärung muss leicht auffindbar sein. Bewährte Platzierungen sind:
- Im Footer der Website (ähnlich wie Impressum und Datenschutzerklärung)
- Als eigenständige Seite (z. B.
/barrierefreiheitoder/accessibility) - In der App-Menüstruktur bei nativen oder Webanwendungen
Der Link sollte klar beschriftet sein: „Barrierefreiheit" oder „Barrierefreiheitserklärung" – nicht versteckt hinter „Rechtliches" oder ähnlichen Sammelbegriffen.
Barrierefreiheitserklärung und technische Umsetzung: Was hängt zusammen?
Die Erklärung allein bringt nichts, wenn die Website selbst nicht barrierefrei ist. Wer jetzt erst damit anfängt, sollte den Prozess von hinten aufziehen:
- Technisches Audit der bestehenden Website (automatisiert + manuell)
- Priorisierung der gefundenen Mängel nach Schweregrad und Aufwand
- Umsetzung der notwendigen Anpassungen (Alt-Texte, Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, Screenreader-Kompatibilität)
- Erstellen der Barrierefreiheitserklärung auf Basis des tatsächlichen Audit-Ergebnisses
- Regelmäßige Überprüfung – mindestens jährlich
Wer diesen Prozess überspringt und nur eine schön formulierte Erklärung veröffentlicht, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern schadet auch dem Vertrauen seiner Nutzerinnen und Nutzer.
Einen umfassenden Einstieg in die technischen Anforderungen barrierefreier Websites und was BFSG und WCAG für Ihr Unternehmen konkret bedeuten, finden Sie in unserem Artikel Barrierefreie Website: Was das BFSG und WCAG für KMU bedeuten.
Tools, die bei der Prüfung und Erstellung helfen
Sie müssen nicht alles manuell prüfen. Folgende Tools helfen bei der Bestandsaufnahme:
| Tool | Typ | Für was geeignet |
|---|---|---|
| WAVE (WebAIM) | Browser-Extension | Visuelle Darstellung von Barrierefreiheitsproblemen |
| Lighthouse (Google) | Browser-DevTools | Automatisierter Accessibility-Score + Berichte |
| axe DevTools | Browser-Extension | Detaillierte Regelprüfung nach WCAG |
| NVDA / VoiceOver | Screenreader | Manuelle Tests aus Nutzerperspektive |
| Colour Contrast Analyser | Desktop-Tool | Prüfung von Farbkontrasten nach WCAG |
| BFIT-Tool (BMAS) | Online-Generator | Generierung einer Basis-Barrierefreiheitserklärung für öffentliche Stellen |
Hinweis zu automatisierten Tests: Kein Tool erkennt alle Barrierefreiheitsprobleme automatisch. Schätzungsweise lassen sich nur rund 30–40 % der WCAG-Kriterien automatisiert prüfen – der Rest erfordert manuelle Expertise.
Was kostet es, eine rechtskonforme Barrierefreiheitserklärung zu erstellen?
Das hängt stark davon ab, wie aufwendig das vorangehende Audit ist. Eine grobe Orientierung:
- Einfache Unternehmenswebsite (5–15 Seiten, kein Shop): Audit + Erklärung in 1–2 Tagen möglich
- Mittelgroßer Online-Shop (bis 500 Produkte): Audit + Priorisierung + Erklärung: 3–5 Tage
- Komplexe Webanwendung / Portal: Abhängig von Funktionsumfang, oft 1–3 Wochen
Die Erklärung selbst ist das kleinste Element. Der Hauptaufwand liegt im Audit und in der technischen Nacharbeit.
Digitalisierungs-Reifegrad
Wie digital ist Ihr Unternehmen wirklich? Score + Roadmap.
- Digitalisierungs-Score 0–100
- Reifegrad: Anfänger bis Digital Leader
- Priorisierte Roadmap
- Bericht per E-Mail
BFSG, WCAG, EN 301 549: Was sind die Unterschiede?
Diese drei Begriffe tauchen häufig zusammen auf – sie bezeichnen aber verschiedene Dinge:
- BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz): Das deutsche Gesetz, das die EU-Richtlinie EAA umsetzt. Es regelt, wer barrierefreie Angebote bereitstellen muss.
- WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines): Technische Richtlinien des W3C für barrierefreie Web-Inhalte. Sie definieren wie Barrierefreiheit umzusetzen ist – in drei Konformitätsstufen: A, AA, AAA.
- EN 301 549: Europäische Norm, die die WCAG in europäisches Normungsrecht überführt und auf ICT-Produkte und -Dienste ausweitet.
In der Barrierefreiheitserklärung referenzieren Sie in der Regel auf WCAG 2.1 Level AA und/oder EN 301 549 – das ist der in Deutschland und der EU gültige Mindeststandard für private Unternehmen.
Rechtliche Konsequenzen bei fehlender oder falscher Erklärung
Das BFSG sieht Bußgelder vor – die konkrete Ausgestaltung liegt bei den Bundesländern, da die Marktüberwachung Ländersache ist. Darüber hinaus können Wettbewerber oder Verbände abmahnen, wenn ein Unternehmen gegen die Pflichten aus dem BFSG verstößt.
Wichtiger als die Angst vor Sanktionen ist jedoch das Verständnis: Barrierefreiheit ist kein bürokratisches Hürdenrennen, sondern ermöglicht echten Menschen die Teilhabe an digitalen Angeboten. Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer anerkannten Behinderung – viele davon nutzen das Internet täglich.
Wie SW Business Solutions unterstützt
Wir helfen mittelständischen Unternehmen dabei, nicht nur die Erklärung zu formulieren, sondern die Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote tatsächlich zu verbessern. Das umfasst:
- WCAG-Audit (automatisiert + manuell) für Websites und Web-Apps
- Technische Umsetzung der gefundenen Maßnahmen – direkt in Ihrem vorhandenen System oder im Rahmen einer Website-Neuentwicklung
- Erstellung einer rechtskonformen Barrierefreiheitserklärung auf Basis des tatsächlichen Audit-Ergebnisses
- Jährliche Review-Begleitung, damit die Erklärung aktuell bleibt
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Website die Anforderungen erfüllt, ist ein technisches Audit der sinnvolle erste Schritt – bevor Sie irgendwelche Erklärungen veröffentlichen. Mehr dazu in unserem Leistungsbereich Webentwicklung und IT-Beratung.
Fazit
Eine Barrierefreiheitserklärung Vorlage ist ein nützlicher Ausgangspunkt – aber sie ersetzt keine tatsächliche Prüfung Ihrer Website. Das Dokument muss den Ist-Zustand Ihrer digitalen Angebote ehrlich abbilden: Was funktioniert bereits barrierefrei, was noch nicht, warum, und wie Sie Abhilfe schaffen wollen.
Wer jetzt handelt, verschafft sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern macht sein Angebot auch für eine deutlich größere Nutzerbasis zugänglich. Das ist am Ende kein Nachteil.
Nächste Schritte:
- Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen vom BFSG betroffen ist
- Führen Sie ein technisches Audit Ihrer Website durch
- Erstellen Sie die Barrierefreiheitserklärung auf Basis des Ergebnisses
- Veröffentlichen Sie sie gut sichtbar auf Ihrer Website
- Planen Sie eine jährliche Überprüfung ein
Bei Fragen – melden Sie sich gern bei uns.
Autor: Steven Weißheimer, SW Business Solutions – IT-Dienstleistungen & Digitalisierung für den Mittelstand.
Häufige Fragen
Ist eine Barrierefreiheitserklärung für alle Unternehmen Pflicht?
Welchen Standard muss ich in der Barrierefreiheitserklärung angeben?
Kann ich eine generische Vorlage einfach übernehmen?
Wie oft muss ich die Barrierefreiheitserklärung aktualisieren?
Was ist der Unterschied zwischen WCAG 2.1 Level A, AA und AAA?
Was passiert, wenn ich keine Barrierefreiheitserklärung veröffentliche?
Muss die Barrierefreiheitserklärung selbst barrierefrei sein?
Welche Tools helfen mir bei der Prüfung meiner Website auf Barrierefreiheit?
Wo auf der Website muss die Barrierefreiheitserklärung stehen?
Was muss ich angeben, wenn meine Website nicht vollständig konform ist?
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