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Barrierefreiheitserklärung Vorlage: Muster, Pflichtinhalte & häufige Fehler

Steven Weißheimer7. September 202610 Min. Lesezeit
Barrierefreiheitserklärung Vorlage: Muster, Pflichtinhalte & häufige Fehler

Barrierefreiheitserklärung Vorlage für Ihre Website: Pflichtinhalte, Muster-Text, häufige Fehler und alles, was KMU jetzt wissen müssen.

Barrierefreiheitserklärung Vorlage: Muster, Pflichtinhalte & häufige Fehler

Eine Barrierefreiheitserklärung Vorlage klingt nach bürokratischem Kleindruck – ist aber seit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 für viele Unternehmen ein echtes Pflichtdokument. Wer eine barrierefreie Website betreibt oder künftig betreiben muss, braucht dieses Dokument, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Barrierefreiheitserklärung enthalten muss, welche Fehler am häufigsten passieren, und wie Sie mit einer soliden Vorlage starten können.

Hinweis: Dieser Artikel richtet sich primär an private Unternehmen (KMU), die unter das BFSG fallen. Für öffentliche Stellen gelten ergänzend die Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102 und des BITV 2.0, auf die wir nur am Rande eingehen.


Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Eine Barrierefreiheitserklärung (englisch: Accessibility Statement) ist ein öffentliches Dokument auf Ihrer Website, in dem Sie transparent darlegen:

  • Wie barrierefrei Ihre Website oder App tatsächlich ist
  • Welche Standards Sie anstreben (z. B. WCAG 2.1 Level AA)
  • Wo noch Lücken bestehen und warum
  • Wie Nutzer Probleme melden können
  • Welche Abhilfemaßnahmen Sie planen

Das Dokument dient nicht dem Selbstlob, sondern der Transparenz gegenüber Nutzerinnen und Nutzern mit Behinderungen – und als Nachweis gegenüber Behörden oder Klägerinnen.


Wer braucht eine Barrierefreiheitserklärung?

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die EU-Richtlinie über den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA) in deutsches Recht umsetzt, sind ab dem 28. Juni 2025 zahlreiche private Unternehmen verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.

Betroffen sind unter anderem:

  • E-Commerce-Plattformen (Online-Shops mit Verbrauchergeschäft)
  • Banking- und Finanzdienstleistungen (Online-Banking, Zahlungsdienste)
  • Personenbeförderung (Buchungswebsites, Check-in-Systeme)
  • E-Books und E-Reader-Software
  • Telekommunikationsdienste (für Verbraucher)

Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind vom BFSG ausgenommen – allerdings nur für Dienstleistungen, nicht für bestimmte Produkte. Prüfen Sie diese Ausnahme sorgfältig, bevor Sie die Pflichten ignorieren.

Ehrliche Einschätzung: Nicht jedes kleine Unternehmen braucht sofort eine umfassende Barrierefreiheitserklärung. Wer aber einen Online-Shop mit mehr als 10 Mitarbeitenden betreibt oder Finanzdienstleistungen digital anbietet, sollte jetzt handeln.


Die Pflichtinhalte einer Barrierefreiheitserklärung

Das BFSG und die zugrundeliegende EU-Richtlinie schreiben vor, welche Inhalte die Erklärung mindestens umfassen muss. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:

PflichtinhaltErläuterung
AnwendungsbereichWelche Website, App oder welcher Dienst wird beschrieben?
KonformitätsstatusVollständig konform / teilweise konform / nicht konform mit WCAG 2.1 AA
Nicht barrierefreie InhalteKonkrete Auflistung der Mängel mit Begründung (technisch unmöglich, unverhältnismäßige Belastung, Ausnahmetatbestand)
AlternativenWelche barrierefreien Alternativen bieten Sie für nicht konforme Inhalte an?
Feedback-MechanismusE-Mail-Adresse oder Formular, über das Nutzer Probleme melden können
DurchsetzungsverfahrenHinweis auf zuständige Behörde / Schlichtungsstelle
Datum der Erstellung / letzten ÜberprüfungErklärung muss aktuell gehalten werden

Barrierefreiheitserklärung Vorlage: Muster-Text für Ihre Website

Nachfolgend finden Sie eine Vorlage, die Sie an Ihre konkrete Situation anpassen können. Ersetzen Sie alle Platzhalter in eckigen Klammern.


Vorlage (zum Kopieren und Anpassen)

Barrierefreiheitserklärung

Stand: [Datum der letzten Überprüfung]

[Name des Unternehmens] ([im Folgenden: „wir") ist bestrebt, seine Website
[URL der Website] sowie [ggf. mobile App, Namen nennen] barrierefrei zugänglich
zu machen, gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)
und der EN 301 549 in Verbindung mit den WCAG 2.1.

Konformitätsstatus
Diese Website ist [vollständig konform / teilweise konform / nicht konform]
mit den Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Level AA.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind aus den genannten Gründen noch nicht barrierefrei:

1. [Beschreibung des Inhalts / der Funktion]
   Grund: [Technische Einschränkung / Unverhältnismäßige Belastung /
   Ausnahmetatbestand nach BFSG]
   Geplante Maßnahme: [Abhilfe bis [Datum]]

2. [Weiterer Inhalt, falls zutreffend]

Barrierefrei zugängliche Alternativen
Für die oben genannten nicht barrierefreien Inhalte bieten wir folgende
Alternativen an: [Telefonnummer / E-Mail / alternative Dokumente]

Feedback und Kontakt
Haben Sie Hinweise auf Barrieren oder Probleme beim Zugriff auf unsere Inhalte?
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung:

E-Mail: [barrierefreiheit@ihredomain.de]
Telefon: [+49 ...]
Postanschrift: [vollständige Adresse]

Wir werden Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten, spätestens jedoch
innerhalb von [30] Tagen.

Schlichtungsverfahren / Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten,
können Sie die zuständige Aufsichtsbehörde einschalten:

[Zuständige Behörde je nach Bundesland, z. B. Marktüberwachungsbehörde]
[Adresse und Kontakt der Behörde]

Erstellungsdatum dieser Erklärung: [Datum]
Letzte Überprüfung: [Datum]

Wichtig: Eine Vorlage ist ein Startpunkt, kein Freifahrtschein. Die Erklärung muss den tatsächlichen Zustand Ihrer Website widerspiegeln – eine bewusst falsche Angabe kann als Täuschung gewertet werden.


Praxisbeispiel: So hat ein mittelständischer Online-Händler die Erklärung umgesetzt

Ein Kunde aus dem Bereich E-Commerce – ein regionaler Händler mit eigenem Online-Shop und rund 25 Mitarbeitenden – kam im Frühjahr 2025 auf uns zu. Die Situation: Der Shop war technisch gewachsen, barrierefreie Zugänglichkeit hatte bisher keine Priorität. Automatisierte Tests mit Tools wie Lighthouse und WAVE zeigten schnell: Fehlende Alt-Texte bei Produktbildern, unzureichende Farbkontraste im Checkout und ein nicht tastaturbedienbares Navigationsmenü.

Vorgehen in drei Schritten:

  1. Audit: Wir haben den Shop systematisch gegen die WCAG 2.1 Level AA geprüft – sowohl automatisiert als auch manuell mit Screenreader-Tests.
  2. Priorisierung: Kritische Barrieren (Checkout, Kontaktformular) wurden sofort behoben. Weniger kritische Bereiche (z. B. veraltete PDF-Dokumente) wurden in der Barrierefreiheitserklärung transparent als „geplante Maßnahme bis Q3 2025" ausgewiesen.
  3. Erklärung erstellen: Auf Basis des Audit-Ergebnisses haben wir eine rechtskonforme Barrierefreiheitserklärung erstellt – mit konkreten Angaben zu verbleibenden Mängeln, Begründungen und einem Feedback-Kontakt.

Das Ergebnis: Der Händler ist heute teilweise konform (WCAG 2.1 AA), hat eine aktuelle Barrierefreiheitserklärung auf seiner Website und einen klaren Fahrplan für die vollständige Konformität. Wichtig dabei: Keine Hochglanz-Versprechen, sondern transparente Kommunikation über den Ist-Zustand.


Häufige Fehler bei der Barrierefreiheitserklärung

1. Copy-Paste ohne Anpassung

Viele Websitebetreiber kopieren eine Vorlage und ersetzen nur den Firmennamen. Das reicht nicht. Die Erklärung muss den tatsächlichen Zustand Ihrer Website beschreiben – inklusive konkreter Mängel.

2. Kein funktionsfähiger Feedback-Kanal

Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht überwacht, das Formular ist selbst nicht barrierefrei, oder es gibt gar keine Reaktion auf Meldungen. Das ist sowohl rechtlich als auch ethisch problematisch.

3. Veraltetes Datum, nie aktualisiert

Eine Barrierefreiheitserklärung ist kein statisches Dokument. Wenn Sie Ihre Website weiterentwickeln, müssen Sie auch die Erklärung aktualisieren – mindestens jährlich oder nach größeren Änderungen.

4. Fehlende Angabe zur zuständigen Behörde

Nutzerinnen und Nutzer haben ein Recht zu wissen, an wen sie sich wenden können, wenn ihre Rückmeldung ignoriert wird. Welche Behörde zuständig ist, hängt vom Bundesland und der Art des Unternehmens ab.

5. Konformitätsstatus unrealistisch optimistisch

„Vollständig konform" zu behaupten, ohne eine tatsächliche Prüfung durchgeführt zu haben, ist ein häufiger und riskanter Fehler. Im Streitfall müssen Sie diese Aussage belegen können.


Checkliste: Was Ihre Barrierefreiheitserklärung enthalten muss

  • Name des Unternehmens und URL der betroffenen Website/App
  • Datum der letzten Überprüfung
  • Konformitätsstatus (vollständig / teilweise / nicht konform)
  • Referenz auf angewendeten Standard (WCAG 2.1 Level AA / EN 301 549)
  • Auflistung nicht barrierefreier Inhalte mit Begründung
  • Geplante Abhilfemaßnahmen mit Zeitangabe
  • Barrierefreie Alternativangebote für nicht konforme Inhalte
  • Kontaktmöglichkeit für Feedback (E-Mail, Telefon oder Formular)
  • Angabe zur zuständigen Aufsichts- oder Schlichtungsstelle
  • Erstellungsdatum der Erklärung

Wo muss die Barrierefreiheitserklärung stehen?

Die Erklärung muss leicht auffindbar sein. Bewährte Platzierungen sind:

  • Im Footer der Website (ähnlich wie Impressum und Datenschutzerklärung)
  • Als eigenständige Seite (z. B. /barrierefreiheit oder /accessibility)
  • In der App-Menüstruktur bei nativen oder Webanwendungen

Der Link sollte klar beschriftet sein: „Barrierefreiheit" oder „Barrierefreiheitserklärung" – nicht versteckt hinter „Rechtliches" oder ähnlichen Sammelbegriffen.


Barrierefreiheitserklärung und technische Umsetzung: Was hängt zusammen?

Die Erklärung allein bringt nichts, wenn die Website selbst nicht barrierefrei ist. Wer jetzt erst damit anfängt, sollte den Prozess von hinten aufziehen:

  1. Technisches Audit der bestehenden Website (automatisiert + manuell)
  2. Priorisierung der gefundenen Mängel nach Schweregrad und Aufwand
  3. Umsetzung der notwendigen Anpassungen (Alt-Texte, Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, Screenreader-Kompatibilität)
  4. Erstellen der Barrierefreiheitserklärung auf Basis des tatsächlichen Audit-Ergebnisses
  5. Regelmäßige Überprüfung – mindestens jährlich

Wer diesen Prozess überspringt und nur eine schön formulierte Erklärung veröffentlicht, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern schadet auch dem Vertrauen seiner Nutzerinnen und Nutzer.

Einen umfassenden Einstieg in die technischen Anforderungen barrierefreier Websites und was BFSG und WCAG für Ihr Unternehmen konkret bedeuten, finden Sie in unserem Artikel Barrierefreie Website: Was das BFSG und WCAG für KMU bedeuten.


Tools, die bei der Prüfung und Erstellung helfen

Sie müssen nicht alles manuell prüfen. Folgende Tools helfen bei der Bestandsaufnahme:

ToolTypFür was geeignet
WAVE (WebAIM)Browser-ExtensionVisuelle Darstellung von Barrierefreiheitsproblemen
Lighthouse (Google)Browser-DevToolsAutomatisierter Accessibility-Score + Berichte
axe DevToolsBrowser-ExtensionDetaillierte Regelprüfung nach WCAG
NVDA / VoiceOverScreenreaderManuelle Tests aus Nutzerperspektive
Colour Contrast AnalyserDesktop-ToolPrüfung von Farbkontrasten nach WCAG
BFIT-Tool (BMAS)Online-GeneratorGenerierung einer Basis-Barrierefreiheitserklärung für öffentliche Stellen

Hinweis zu automatisierten Tests: Kein Tool erkennt alle Barrierefreiheitsprobleme automatisch. Schätzungsweise lassen sich nur rund 30–40 % der WCAG-Kriterien automatisiert prüfen – der Rest erfordert manuelle Expertise.


Was kostet es, eine rechtskonforme Barrierefreiheitserklärung zu erstellen?

Das hängt stark davon ab, wie aufwendig das vorangehende Audit ist. Eine grobe Orientierung:

  • Einfache Unternehmenswebsite (5–15 Seiten, kein Shop): Audit + Erklärung in 1–2 Tagen möglich
  • Mittelgroßer Online-Shop (bis 500 Produkte): Audit + Priorisierung + Erklärung: 3–5 Tage
  • Komplexe Webanwendung / Portal: Abhängig von Funktionsumfang, oft 1–3 Wochen

Die Erklärung selbst ist das kleinste Element. Der Hauptaufwand liegt im Audit und in der technischen Nacharbeit.

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BFSG, WCAG, EN 301 549: Was sind die Unterschiede?

Diese drei Begriffe tauchen häufig zusammen auf – sie bezeichnen aber verschiedene Dinge:

  • BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz): Das deutsche Gesetz, das die EU-Richtlinie EAA umsetzt. Es regelt, wer barrierefreie Angebote bereitstellen muss.
  • WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines): Technische Richtlinien des W3C für barrierefreie Web-Inhalte. Sie definieren wie Barrierefreiheit umzusetzen ist – in drei Konformitätsstufen: A, AA, AAA.
  • EN 301 549: Europäische Norm, die die WCAG in europäisches Normungsrecht überführt und auf ICT-Produkte und -Dienste ausweitet.

In der Barrierefreiheitserklärung referenzieren Sie in der Regel auf WCAG 2.1 Level AA und/oder EN 301 549 – das ist der in Deutschland und der EU gültige Mindeststandard für private Unternehmen.


Rechtliche Konsequenzen bei fehlender oder falscher Erklärung

Das BFSG sieht Bußgelder vor – die konkrete Ausgestaltung liegt bei den Bundesländern, da die Marktüberwachung Ländersache ist. Darüber hinaus können Wettbewerber oder Verbände abmahnen, wenn ein Unternehmen gegen die Pflichten aus dem BFSG verstößt.

Wichtiger als die Angst vor Sanktionen ist jedoch das Verständnis: Barrierefreiheit ist kein bürokratisches Hürdenrennen, sondern ermöglicht echten Menschen die Teilhabe an digitalen Angeboten. Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer anerkannten Behinderung – viele davon nutzen das Internet täglich.


Wie SW Business Solutions unterstützt

Wir helfen mittelständischen Unternehmen dabei, nicht nur die Erklärung zu formulieren, sondern die Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote tatsächlich zu verbessern. Das umfasst:

  • WCAG-Audit (automatisiert + manuell) für Websites und Web-Apps
  • Technische Umsetzung der gefundenen Maßnahmen – direkt in Ihrem vorhandenen System oder im Rahmen einer Website-Neuentwicklung
  • Erstellung einer rechtskonformen Barrierefreiheitserklärung auf Basis des tatsächlichen Audit-Ergebnisses
  • Jährliche Review-Begleitung, damit die Erklärung aktuell bleibt

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Website die Anforderungen erfüllt, ist ein technisches Audit der sinnvolle erste Schritt – bevor Sie irgendwelche Erklärungen veröffentlichen. Mehr dazu in unserem Leistungsbereich Webentwicklung und IT-Beratung.


Fazit

Eine Barrierefreiheitserklärung Vorlage ist ein nützlicher Ausgangspunkt – aber sie ersetzt keine tatsächliche Prüfung Ihrer Website. Das Dokument muss den Ist-Zustand Ihrer digitalen Angebote ehrlich abbilden: Was funktioniert bereits barrierefrei, was noch nicht, warum, und wie Sie Abhilfe schaffen wollen.

Wer jetzt handelt, verschafft sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern macht sein Angebot auch für eine deutlich größere Nutzerbasis zugänglich. Das ist am Ende kein Nachteil.

Nächste Schritte:

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen vom BFSG betroffen ist
  2. Führen Sie ein technisches Audit Ihrer Website durch
  3. Erstellen Sie die Barrierefreiheitserklärung auf Basis des Ergebnisses
  4. Veröffentlichen Sie sie gut sichtbar auf Ihrer Website
  5. Planen Sie eine jährliche Überprüfung ein

Bei Fragen – melden Sie sich gern bei uns.


Autor: Steven Weißheimer, SW Business Solutions – IT-Dienstleistungen & Digitalisierung für den Mittelstand.

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Häufige Fragen

Ist eine Barrierefreiheitserklärung für alle Unternehmen Pflicht?
Nein. Die Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung gilt primär für Unternehmen, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen – also bestimmte digitale Dienstleistungen wie E-Commerce, Online-Banking oder Personenbeförderung anbieten. Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind für Dienstleistungen ausgenommen. Für öffentliche Stellen gilt die Pflicht bereits seit längerem über BITV 2.0.
Welchen Standard muss ich in der Barrierefreiheitserklärung angeben?
In Deutschland und der EU ist WCAG 2.1 Level AA der maßgebliche Standard, der über die europäische Norm EN 301 549 verbindlich gemacht wird. Sie referenzieren in der Erklärung auf diese Norm und geben an, inwieweit Ihre Website konform ist.
Kann ich eine generische Vorlage einfach übernehmen?
Eine Vorlage ist ein guter Startpunkt, aber sie muss zwingend an den tatsächlichen Zustand Ihrer Website angepasst werden. Eine Vorlage, die behauptet, vollständig konform zu sein, ohne dass ein Audit stattgefunden hat, kann als irreführend gewertet werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wie oft muss ich die Barrierefreiheitserklärung aktualisieren?
Mindestens einmal jährlich oder nach jeder wesentlichen Änderung Ihrer Website. Das Datum der letzten Überprüfung muss in der Erklärung angegeben sein.
Was ist der Unterschied zwischen WCAG 2.1 Level A, AA und AAA?
Die drei Level beschreiben den Grad der Barrierefreiheit: Level A ist die Mindestanforderung, Level AA ist der für Unternehmen und öffentliche Stellen verbindliche Standard (z. B. ausreichende Farbkontraste, Tastaturbedienbarkeit), Level AAA ist der höchste Standard und für viele Inhalte nicht vollständig erreichbar. Für die meisten Unternehmen ist Level AA der relevante Zielwert.
Was passiert, wenn ich keine Barrierefreiheitserklärung veröffentliche?
Unternehmen, die unter das BFSG fallen und keine Erklärung veröffentlichen, riskieren Bußgelder durch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Außerdem können Wettbewerber oder Verbände unter bestimmten Voraussetzungen abmahnen.
Muss die Barrierefreiheitserklärung selbst barrierefrei sein?
Ja. Es wäre ein Widerspruch in sich, wenn das Dokument, das Barrierefreiheit thematisiert, selbst nicht zugänglich ist. Die Seite mit der Erklärung muss die WCAG-Anforderungen erfüllen – also etwa korrekte Überschriftenstruktur, ausreichende Kontraste und Screenreader-Kompatibilität aufweisen.
Welche Tools helfen mir bei der Prüfung meiner Website auf Barrierefreiheit?
Gute Einstiegspunkte sind WAVE (WebAIM) und die Lighthouse-Funktion in den Chrome DevTools – beide sind kostenlos. Für tiefergehende Tests empfiehlt sich axe DevTools. Wichtig: Automatisierte Tools erkennen nur etwa 30–40 % aller Barrierefreiheitsprobleme. Manuelle Tests mit Screenreadern (z. B. NVDA oder VoiceOver) sind zusätzlich notwendig.
Wo auf der Website muss die Barrierefreiheitserklärung stehen?
Die Erklärung muss leicht auffindbar sein. Empfehlenswert ist eine eigene Seite (z. B. /barrierefreiheit), die im Footer verlinkt wird – ähnlich wie Impressum und Datenschutzerklärung. Der Link-Text sollte klar als 'Barrierefreiheit' oder 'Barrierefreiheitserklärung' bezeichnet sein.
Was muss ich angeben, wenn meine Website nicht vollständig konform ist?
Sie müssen alle nicht barrierefreien Inhalte konkret benennen und einen der folgenden Gründe angeben: technische Unmöglichkeit, unverhältnismäßige Belastung oder einen anerkannten Ausnahmetatbestand nach BFSG. Zusätzlich sollten Sie barrierefreie Alternativen und einen Zeitplan für geplante Maßnahmen angeben.

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